Orangen: knapp 80 Prozent der weltweiten Orangensaft-Exporte stammen aus Brasilien.
Preis: Die Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter erhalten einen Mindestpreis für ihre Ernte.
Qualität:
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz -
sorgen für bessere Arbeitsbedingungen
und damit für eine bessere Lebensqualität.
Rückverfolgbarkeit: Jein! Der Mengenausgleich erlaubt teilweise faire mit konventioneller Ware zu mischen.
Schokolade: Lust auf Süßes? Dann naschen Sie doch ein Fair Trade-Produkt.
Tasse Tee = Teuer? Eine Tasse Fair Trade Tee kostet nur wenige Cent mehr als die herkömmliche Variante.
Umwelt: Etwa 70 Prozent der fairen Produkte sind biologisch angebaut: gut für die Natur.
Vergleich: etwa 14 Prozent des Verkaufspreises einer Fairtrade Banane bleiben beim Bauern/ der Bäuerin, nur 7 Prozent bei einer herkömmlich.
Foto:
TransFair e.V.
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Verbraucherzentrale RLP
Weltläden: die Fachgeschäfte sind seit 40 Jahren aktiv. Überzeugen Sie sich selbst in einer der 900 Filialen.
X Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen: wir fordern mehr Klarheit: eine gesetzliche Definition von „Fair“ und ein einheitliches Siegel.
Yes we cook: holen Sie sich ein Rezeptbuch beid er Verbraucherzentrale und bereiten ein faires Dinner zu.
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Verbraucherzentrale RLP
Ziele: Genuss mit Zukunft durch mehr Geld für Erzeugerinnen udn Erzeuger, gute Bildung für Kinder und Gleichberechtigung für Frauen. Weitere Informationen gibt es hier.
Video: Verbrauchertipp: Fairer Handel: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.
Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?
Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen
Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.