Auch bei Fehlern an reduzierter Ware gilt: Kunden haben Anspruch auf Gewährleistung
Hitzegeschädigte Bahnkunden müssen sich nicht mit Kulanzregelungen zufrieden geben, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Gesundheitlich beeinträchtigte Fahrgäste haben gemäß Europäischer Fahrgastrechtverordnung (VO EG 1371/2007)in Verbindung mit entsprechendem Landesrecht einen Anspruch auf Schadensersatz.
Mit seinem Spruch hat das Gericht jedoch zugleich dem Bemühen um mehr Transparenz in Gasverträgen einen schweren Schlag versetzt.
Die im August 2009 in Kraft getretenen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung laufen weitgehend ins Leere. Dies belegen nicht nur zahlreiche Beratungen der Verbraucherzentralen, sondern auch die Zwischenergebnisse einer seit März 2010 von den Verbraucherschützern bundesweit durchgeführten Umfrage.
Still und leise hat sich in Rheinland-Pfalz eine beachtliche Zahl von Gasanbietern auf dem Markt formiert. Standen vor einem Jahr erst eine Handvoll Anbieter zur Verfügung, tummeln sich heute in weiten Teilen des Landes schon 20 bis 30 neue Versorger. Mit Hilfe der Broschüre "So finden Sie ihre neue Flamme." lässt sich der günstigste Anbieter finden.
Letzte Woche hieß er noch Dr. Braun, davor war es Dr. Klein, davor wiederum Dr. Lange & Partner. Jetzt beginnt das Spiel wieder von vorne, denn mit der Betitelung Dr. Böhm & Schneider fing der dubiose Finanzdienstleister ursprünglich an.
Für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, stellen Stufen und Treppen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Doch nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf diese Hürden eingerichtet.
Die Verbraucherzentrale hat Tipps rund ums Reisen zusammengestellt. Wer sie beherzigt, kann ein Stück beruhigter den Urlaub antreten - denn der beginnt genau genommen längst bevor man den Flieger, die Bahn oder das Auto besteigt.
Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen.
Positiv: Lebensmittel mit Azofarbstoffen bekommen einen Warnhinweis, klamme Haushalte sind besser vor Kontopfändungen geschützt, und die Auslands-Handygebühren sinken weiter. Negativ jedoch: Auch Strom fressende Kühlgeäte finden sich jetzt in der A-Klasse.