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Medikamente: Identische Mittel zu unterschiedlichen Preisen

GeldmünzenPatienten müssen bei verschreibungspflichtigen
Medikamenten in der Regel zuzahlen. Viele Präparate werden zudem seit 2004 nicht mehr von der Krankenkasse übernommen; sie sind aus eigener Tasche zu bezahlen. Den Apotheken sind dafür mit einem stärkeren Wettbewerb konfrontiert. So locken zum Beispiel auch (Internet-)Versandapotheken inzwischen mit Preisvorteilen. Die Aufhebung der Festpreise für rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente ermöglicht dies. Patienten müssen nun bei Arzneimitteln zwar tiefer in die eigene Tasche greifen, haben aber auch eine größere Freiheit bei der Wahl eines Präparats. Denn häufig kommt’s für den Heilungserfolg nicht auf ein bestimmtes Medikament, sondern auf den Wirkstoff des Mittels an. Im Folgenden ist zusammengestellt, was Apothekenkunden beim Kauf von Medikamenten beachten sollten, um in punkto Preis keine bitteren Pillen schlucken zu müssen:

Geld sparen mit Generika und Re-Importen


Bei rezeptpflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sollten Patienten nach preisgünstigeren Nachahmer-MedikamentMitteln fragen. Die so genannten Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Original-Präparate. Allerdings werden die Mittel unter einem anderen Namen und in einer anderen Verpackung von einem anderen Hersteller angeboten. Möglicherweise gibt’s auch Unterschiede bei der Form und Farbe der Pillen und Tabletten sowie bei den Konservierungs- und Geschmacksstoffen. Patienten, die wissen, dass sie auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren, müssen bei der Wahl eines Arzneimittels auf diese Faktoren achten. In den meisten anderen Fällen lohnen sich jedoch Preisvergleiche zwischen den auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln mit dem selben Wirkstoff - zum Beispiel bei selbst zu zahlenden Tabletten oder Nasensprays gegen eine Allergie. Sparen lässt sich auch beim Kauf von Re-Import-Arzneimitteln. Das sind Medikamente, die in Deutschland hergestellt und ins Ausland exportiert werden, um anschließend als preiswerte Mittel wieder in die Bundesrepublik reimportiert zu werden. Generika und Reimporte erhalten Kunden in der Apotheke meistens nur auf Nachfrage. Bei rezeptfreien Medikamenten kann es sich generell lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen oder sich beim Apotheker nach einem Preisnachlass zu erkundigen.

Zuzahlung verringern mit der aut-idem-Regelung


ApothekenzeichenBei den rezeptpflichtigen Medikamenten trägt die so genannte "aut-idem-Regelung" (lateinisch: "oder Gleiches") dazu bei, die Kosten für die Patienten zu senken. Der Arzt verschreibt nicht ein bestimmtes Medikament, sondern verordnet nur noch Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform. Der Apotheker wählt dann aus einer Gruppe von qualitativ gleichwertigen Medikamenten das preisgünstigste aus. Kostet in einer Gruppe von wirkstoffgleichen Medikamenten das teuerste 100 Euro oder mehr, das preiswerteste dagegen 50 Euro oder weniger, können Patienten fünf Euro pro Medikament an Zuzahlung sparen. Die Ersparnis kommt zustande, weil Patienten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zehn Prozent der Kosten – bzw. mindestens fünf, höchstens zehn Euro - als Zuzahlung leisten müssen. Einige besonders preisgünstige Arzneimittel sind sogar ganz von der Zuzahlung befreit.

Hat die Kasse des Patienten jedoch einen Rabattvertrag mit einem Arzneimittelhersteller für das benötigte Medikament abgeschlossen, sind die Apotheken verpflichtet, nur diese Arzneien abzugeben. Für Patientinnen und Patienten kann auch dies zu einer deutlichen Ersparnis führen, da einige Krankenkassen für rabattierte Arzneimittel ihren Versicherten die Zuzahlung ermäßigen oder sogar vollständig erlassen. Nur wenn der Arzt die Abgabe eines anderen Medikaments auf dem Rezept ausdrücklich ausgeschlossen hat, darf der Apotheker kein preiswerteres Medikament oder Rabattarzneimittel abgeben. Patienten sollten mit dem Arzt über die Möglichkeit der aut-idem-Regelung sprechen.

Sparen mit der Internetapotheke


ComputertastaturOnline-Apotheker locken auf ihren Homepages oder bei virtuellen Auktionshäusern mit Sonderpreisen und Rabatten. Abschläge von zehn bis 30 Prozent - vereinzelt auch von 50 Prozent - ermöglichen manchen Preisvorteil. Rezeptpflichtige Medikamente können sogar bei Internetapotheken europäischer Mitgliedstaaten geordert werden. Diese bieten vielfach Rabatte und Sondervergütungen bis zur Hälfte der sonst anfallenden Rezeptgebühr. Patienten, die Arzneimittel aus anderen EU-Staaten beziehen wollen, sollten sich vorher von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten erstattet. Um Ärger zum Beispiel bei Reklamationen zu vermeiden, sollten Medikamente nur bei Online-Apotheken bestellt werden, die ihre Adresse, Telefonnummer, allgemeine Geschäftsbedingungen und Angaben zur Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum preisgeben. Persönliche Daten sind nur weiterzugeben, wenn der Anbieter über ein entsprechendes Verschlüsselungssystem verfügt – zu erkennen an einem Hinweis (zum Beispiel SSL-Verfahren) auf der jeweiligen Internetseite. Hohe Versandkosten können allerdings die Ersparnis beim Internethandel wieder aufheben. Viele Anbieter liefern jedoch ab einer bestimmten Bestellmenge kostenlos. Doch auch hier empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Mindestbestellwerte verschiedener Anbieter zu vergleichen. Rabatte bei hohen Bestellmengen sind in erster Linie für chronisch Kranke interessant, die regelmäßig die gleichen Präparate, aber keine Beratung mehr durch den Apotheker benötigen. Sie können beim Versandhandel im Internet erheblich sparen. Allerdings sollten Mengenrabatte nicht dazu verleiten, mehr Medikamente als nötig zu ordern. Da es mit einer schnellen Lieferung gelegentlich hapert, ist es nicht sinnvoll, akut benötigte Medikamente über Versandapotheken zu beziehen. Apotheken dürfen auch bei Online-Auktionen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Versandapotheken. Für Privatleute ist der Handel mit Medikamenten verboten. Vom Kauf solcher Angebote in Internetauktionshäusern ist wegen der nicht kalkulierbaren Risiken dringend abzuraten.

Die Stiftung Warentest bietet im Internet eine Link öffnet in neuem FensterArzneimitteldatenbank mit Bewertungen über die meistverkauften rezeptfreien Medikamente an.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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