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Reiserücktrittsversicherungen

Wenn was dazwischen kommt

Auslandsreise-Krankenversicherung

Reiseschutz immer besser

Ärger rund um den Flug bei Pauschalreisen

Verjährung von Ansprüchen

Weist der Reiseveranstalter Ihre Forderung zurück, verjähren Ihre Ansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Es ist aber davon auszugehen, dass Ihr Reiseveranstalter von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht, diese Frist auf ein Jahr zu verkürzen. Die Frist beginnt nach der Rückkehr aus dem Urlaub und beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr zuzüglich der Zeit, in der Sie mit dem Reiseveranstalter über Ihre Forderung verhandelt haben. Eine Klage muss daher vor Ablauf dieser Zeit erhoben werden.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link205682A.html