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Kostenfalle Mailbox

Die wohl größte Kostenfalle bei Aufenthalten außerhalb der EU ist die Mailbox. Die Anbieter realisieren die Mailbox-Funktion durch eine Rufumleitung auf die spezielle Mailbox-Rufnummer, die im deutschen Netz geschaltet ist.

Bei Anrufen, die zur Mailbox geleitet werden, zahlt der Anrufer aus Deutschland lediglich die Kosten bis zur Grenze, für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox beim heimischen Mobilfunkanbieter muss der Angerufene aufkommen.
Bei der Umleitung auf die Mailbox kann der Handy-Nutzer wählen zwischen einer bedingten und einer absoluten Rufumleitung.

Für Voice-Mail-Roamingnachrichten innerhalb der EU ist diese Kostenfalle seit dem 1. Juli 2010 entfallen. Seitdem verbietet die EU-Roaming-Verordnung den Anbietern, ein Entgelt für den Empfang einer Voice-Mail-Nachricht zu berechnen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Empfänger einer Nachricht keinen Einfluss auf deren Länge hat. Das Abhören der Mailbox bleibt jedoch kostenpflichtig.

Bedingte Rufumleitung zur Mailbox
Absolute Rufumleitung zur Mailbox
Abschaltung der Mailbox
Abhören der Mailbox aus dem Ausland
Anrufumleitung


Bedingte Rufumleitung zur Mailbox
Von einer bedingten Umleitung (bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtentgegennahme) ist abzuraten. Dabei werden die Gespräche nämlich zunächst auf Kosten des Angerufenen ins Ausland weitergeleitet und von dort - ebenfalls zum teuren Roamingpreis - wieder zurück nach Deutschland. Der Urlauber zahlt also gleich zwei Mal.

Absolute Rufumleitung zur Mailbox
Kostengünstiger als die bedingte ist die absolute Rufumleitung. Sie setzt aber voraus, dass der Verbraucher selbst nicht unmittelbar erreichbar sein muss. Bei der absoluten Rufumleitung werden die Gespräche erst gar nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen schon in Deutschland direkt auf der Mailbox. Ankommende Gespräche sind dann kostenlos, da der Anrufer sie bezahlen muss. Der Auslandsurlauber kann dann von Zeit zu Zeit aus dem Ausland seine Mailbox abhören, um eventuelle wichtige Informationen nicht zu verpassen. Für das Abhören der Mailbox fallen in der Regel International-Roaming-Entgelte an. SMS werden übrigens auch bei der "absoluten Rufumleitung" ins Ausland weitergeleitet.

Abschaltung der Mailbox
Die Rufumleitung zur Mailbox kann in der Regel auch abgeschaltet werden. Dann ist der Urlauber nur im Ausland erreichbar, wenn er im Netz eingebucht ist. Er bezahlt aber nur die Telefonate, die er unmittelbar annimmt. Veränderungen an der eingestellten Rufumleitung sollten schon in Deutschland erfolgen.

Abhören der Mailbox aus dem Ausland
Während das Abhören der Mailbox über die Kurzwahlnummer des Netzbetreibers innerhalb Deutschlands völlig unproblematisch ist, muss beim Abhören aus dem Ausland die vollständige Rufnummer mit Auslandsvorwahl gewählt werden und eine Geheimnummer eingegeben werden. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, das Mailbox-Verfahren vor der Reise bei seinem Netzbetreiber noch einmal zu klären und gegebenenfalls eine neue Geheimnummer einzustellen.

Anrufumleitung
Noch riskanter als die Aktivierung der Mailbox ist die Anrufweiterleitung des eigenen Festnetz-Anschlusses auf das Handy. Bei dieser Verfahrensweise zahlt der Anrufer zwar lediglich die Kosten für die Verbindung mit dem Festnetz-Anschluss. Die Kosten für die Rufumleitung aufs Handy im Ausland muss aber allein der Urlauber tragen - und das kann sehr teuer werden.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link20798A.html