Energieberatung Rheinland-Pfalz
Das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz für Strom und Gas regelt die Mindestangaben, die künftig auf der Rechnung zu stehen haben. Dabei gilt: Die Rechnungen müssen einfach und verständlich sein.
Ständig steigende Strom- und Gaspreise, hohe Heizölpreise und unverständliche Energieabrechnungen machen Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend ratlos. Mit ihrem neuen Energiekostencheck will die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hier Abhilfe schaffen, denn in vielen Haushalten gibt es beim Energieverbrauch und bei den Kosten große Sparpotenziale.
Der Stromanbieter FlexStrom soll Kunden den Bonus auszahlen, auch wenn sie nur ein Jahr lang Kunde waren. So lautet die erste wichtige Empfehlung des Ombudsmanns der Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher sollen den Energieversorger zur Auszahlung des Bonus auffordern und ggf. die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf viele Änderungen einstellen. Die Verbraucherzentrale hat die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt.
Verbraucher, die noch Geld von dem insolventen Energieversorger zu bekommen haben, weil sie einen Tarif mit Jahresvorauszahlung und/oder Kaution gewählt hatten, und bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten, sollten ihre Forderung dann selbstständig anmelden.
Bislang zog sich für Strom- und Gaskunden der Wechsel des Lieferanten oft über Monate hin. Nun verkürzt sich der Zeitraum deutlich. Außerdem müssen die Versorger ihre Abrechnungen jetzt verständlicher gestalten, und die Kunden können eine Schlichtungsstelle anrufen.