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Geschäftspraktiken von Partnervermittlungsinstituten
Den einfachsten Tipp vorweg: Wenn Sie überhaupt keinen Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut schließen, können Sie sich häufig eine Menge Ärger und Enttäuschung ersparen. Als billigere und erfolgversprechendere Variante erweist sich, selber die Initiative zu ergreifen - und beispielsweise eine Kontaktanzeige aufzugeben. Wer sich dabei des Chiffre-Dienstes bedient, muss weder die eigene Adresse noch Telefonnummer angeben. Eine bequeme Alternative.

Unseriöse Praktiken


Wenn Sie dennoch fremde Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie über die in dieser Branche vorkommenden unseriösen Praktiken informiert sein. Mit welchen Unsitten muss man möglicherweise rechnen? Man findet die Werbung von Partnervermittlungen oftmals auf den Kontaktanzeigenseiten verschiedener Zeitungen und Magazine. Auf der Suche nach neuer und zahlungswilliger Kundschaft bleibt die Wahrheit nicht selten auf der Strecke. Bereits eingebürgert hat sich die Werbung unter falscher Flagge. Dabei liest sich der Anzeigentext recht einladend.

"Bettina, 35 Jahre, blond, attraktiv, romantisch, sehnt sich nach einem soliden Mann, der sie liebevoll in seine Arme nimmt und ..."

Die beschriebene Person scheint diejenige zu sein, für die es sich lohnt, einen persönlichen Kontakt zu riskieren. Auch das manchmal abgebildete "Originalfoto" spricht Sie an. Und um die Kontaktaufnahme einfach zu machen, ist in der Anzeige auch gleich eine Telefonnummer oder eine Adresse angegeben, eine Firmenangabe taucht häufig nicht auf.

Geschulte Überredungskünstler


Derartige Anzeigen haben oft nur den Zweck, einem Vermittlungsinstitut, das sich als solches nicht zu erkennen geben will, weitere zahlungswillige Kunden zuzuführen. Ein vom Institut geschickt geführtes Telefongespräch soll erreichen, Ihnen "Vertreter" ins Haus schicken zu können. Ist ein Vertreter des Institutes erst einmal in Ihrer Wohnung, kann es Ihnen schwer fallen, sich dessen geschulten Überredungskünsten wieder zu entziehen. Schließlich haben Sie es mit Profis zu tun. Das Ergebnis könnte ein Vertragsabschluss sein, den Sie eigentlich gar nicht wollten oder zumindest nicht genug abgewogen haben.

Haben Sie den Vertreter zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu sich in Ihre Wohnung bestellt, können Sie diesen Vertrag nicht widerrufen. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie ausdrücklich nur Informationen gewünscht und schließlich aufgrund der Überrumpelung doch einen Vertrag abgeschlossen haben. Dann handelt es sich bei dem Vertrag um ein Haustürgeschäft, das Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Sie sollten auf keinen Fall ein vorformuliertes Formular unterschreiben, auf dem Sie quittieren, den Vertreter zum Vertragsabschluss bestellt zu haben oder auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Wenn der Vertragsschluss davon abhängig gemacht wird, dass Sie so etwas unterschreiben, ist das kein gutes Zeichen.

Vorsicht: Lockvögel


Ein weiteres Problem: Von der Person, die in der Anzeige beschrieben wurde, ist meist nicht mehr die Rede, wenn es zum Vertragsabschluß kommt. Angeblich ist "Bettina, 35" bereits anderweitig vermittelt. Oft erscheint diese Person nicht einmal mehr auf der Adressenliste des Instituts. Mitunter kommt es sogar vor, dass für das Kontaktanzeigengeschäft eigens Lockvögel engagiert werden. Es handelt sich dabei um attraktive Frauen und Männer, die ihr Foto und gegebenenfalls ihre Telefonnummer zu Werbezwecken zur Verfügung stellen. Deren Aufgabe besteht dann darin, ernsthafte Partnersuchende abzuwimmeln und durch den Vermittlungsversuch den Provisionsanspruch des Institutes entstehen zu lassen.

Einige Institute arbeiten mit einem "computerisierten Vermittlungsversuch". Dabei ermittelt ein Computer anhand möglichst vieler Übereinstimmungen in den "Persönlichkeitsprofilen" den angeblich idealen Partner aus dem Kreis der anderen gespeicherten Interessenten.

Mit mehr oder minder detaillierten Fragebögen wird das so genannte Persönlichkeitsprofil erstellt. Nachdem der Computer eine Liste angeblich passender Personen ausgespuckt hat, nennt Ihnen das Institut die Adressen dieser Personen zur Kontaktaufnahme. Das ist alles, was ein solches Institut oftmals leistet. Eine Erfolgsgarantie gibt es selten. Für die Leistung "Adressenvermittlung auf Basis ausgewerteter Partnerfragebögen" müssen Sie als Kunde bis zu 7.000 Euro bezahlen. Dabei ist die Verwertbarkeit der Übereinstimmungen in den standardisierten Persönlichkeitsprofilen fragwürdig.

Mehr Erfolg durch Videos?


Vorsicht ist geboten, wenn ein Partnervermittlungsinstitut "zur Verbesserung der Vermittlungschancen" zusätzliche Leistungen anbietet, wie beispielsweise das Aufnehmen eines Präsentations-Videos, und hierfür die Unterzeichnung eines zweiten Vertrages verlangt wird, der sich ausschließlich auf die Herstellung des Videos bezieht. Für das Anfertigen eines 30minütigen Videofilmes werden bis zu 2.000 Euro verlangt.

Tipps für den Vertragsabschluss


Überlegen Sie sich sehr gründlich, ob Sie die Risiken und Kosten eines Vertrages mit einem Partnervermittlungsinstitut auf sich nehmen möchten. Wenn Sie auch nur die geringsten Bedenken haben, schließen Sie keinen Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut ab. Falls Sie dennoch einen Vertrag mit einem Partnervermittler abschließen wollen, so beachten Sie auf jeden Fall die folgenden Hinweise:
  • Prüfen Sie den Vertragsinhalt vor einem Vertragsabschluss sehr genau.
  • Verlangen Sie ein Vertragsexemplar, das Sie vor der Unterschrift zu Hause in Ruhe prüfen können.
  • Beratung erhalten Sie gegebenenfalls in einer unserer Verbraucherberatungsstellen.
  • Lassen Sie sich neben der Vertragskopie auch eine Kopie des Partneranforderungsbogens (Partneranforderungsprofil) geben. Sie können dann kontrollieren, ob die zur Verfügung gestellten Adressen wenigstens diesem Profil entsprechen.
  • Bezahlen Sie bei einem solchen Geschäft niemals alles im Voraus.
  • Zahlen Sie nie mit einem Wechsel oder Scheck.
  • Vermeiden Sie Kredite.
  • Versuchen Sie, mit dem Institut selbst Teilzahlungen auszuhandeln. Seriöse Unternehmen sollten sich eigentlich darauf einlassen.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link3879A.html