Flure innerhalb einer Wohnung sollten nach DIN 18025 Teil I 120 cm, nach Teil II 150 cm breit sein. Türen sollten eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm aufweisen. Dieses Maß hat sich in der Praxis bewährt. Ein Abstellplatz für den Rollstuhl im Eingangsbereich eines Gebäudes oder vor einer Wohnung sollte zum Umsetzen vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl und zum Aufladen der Batterie vorhanden sein.
Der Flächenbedarf beträgt 190 cm x 150 cm. Der Raum sollte gut belüftet sein. Vor dem Abstellplatz ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorzusehen.
Abstellräume
Bewegungsflächen in Abstellräumen sollten vor Wänden und vor Einrichtungen, wie zum Beispiel Regalen oder Schränken, mindestens 90 cm breit und für Menschen im Rollstuhl 120 cm breit und 150 cm tief sein. Türen sollten nach außen aufschlagen und Lichtschalter von außen zu bedienen sein.
Schlafräume
Schlafräume sollten so gestaltet werden, dass ein Bett einzeln aufgestellt werden kann und dann von drei Seiten zugänglich ist. Zu einer Längsseite und an der Vorderseite des Bettes sollten ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein. Im Falle einer Erkrankung wird dadurch die Pflege erleichtert.
Erfahrene Architektinnen und Architekten beraten Sie kostenlos und firmenneutral zum Thema: "Barrierefreies Bauen und Wohnen". Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten in den Beratungsorten.
(*) Bildquelle:
Grundlagen für Planungsskizzen: Barrierefreies Bauen 1, Barrierefreie Wohnungen, 1992
Herausgeber: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayerische Architektenkammer



PDF