Barrierefrei im Küchenbereich

Wie lässt sich auch die Küchenarbeit mit körperlichen Einschränkungen bewältigen?

Sich selbst versorgen zu können, auch wenn man nicht mehr im Vollbesitz seiner körperlichen Fähigkeiten ist, wünschen sich die meisten Menschen. In der Küche muss die Bewegungsfläche vor Wänden oder Einrichtungen mindestens 120 cm, für Menschen, die sich im Rollstuhl bewegen, 150 cm breit sein. Die Höhe der Arbeitsfläche beträgt in der Regel 82-85 cm. Eine individuelle Anpassung der Höhe von Spüle, Arbeitsfläche und Herd sollte vorgenommen werden können und eine Beinfreiheit von 67 cm zum Untersitzen und -fahren bieten. Der Einbau von Flach- oder Unterputzsiphons ist erforderlich.

Planungsskizze für die Höhe von Arbeitsplatten und Hochschränken in der Küche


Günstig für den richtigen Arbeitsablauf ist eine Anordnung über Eck. Für Rechtshänder sollte die Spüle links vom Herd sein. Dazwischen ist eine Arbeitsfläche von mindestens 60 cm Breite vorzusehen. Durch die Möglichkeit, im Sitzen zu arbeiten, geht Stauraum verloren. Teilweise kann er durch Rollcontainer ersetzt werden. Für ein bequemeres Arbeiten ist auf günstige Greifbereiche zwischen 40 cm und 140 cm über dem Boden zu achten. Beim Einbau von Kühlschrank, Backofen, Spülmaschine und Hochschränken ist die Einbauhöhe innerhalb dieser Zone auszuwählen. Eine Ausstattung mit elektromotorisch gesteuerten, höhenverstellbaren Arbeitsbereichen und Hängeschränken bietet höchsten Komfort. Sie sollten aber unbedingt beachten, dass Decken und Wände diesen Lasten standhalten können.

Planungsskizzen: Zwei Küchengrundrisse mit Anordnung und Abmessungen


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(*) Bildquelle:
Grundlagen für Planungsskizzen: Barrierefreies Bauen 1, Barrierefreie Wohnungen, 1992
Herausgeber: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayerische Architektenkammer
TitelDok.-TypGröße
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