Jeder genießt gern mal die frische Luft auf Terrasse oder Balkon. Schwellen am Durchgang nach draußen werden für gehbehinderte Menschen aber oft zum Hindernis. Dies lässt sich jedoch leicht schon bei der Planung vermeiden.
Eine Freifläche: Balkon, Loggia oder Terrasse von mindestens 4,5 qm mit einer Bewegungsfläche von 150 cm Breite und 150 cm Tiefe sollte jeder Wohnung zugeordnet sein. Brüstungen ab einer Höhe von 60 cm sollten durchsichtig gestaltet werden. Auch in Räumen bieten Fenster, die bis zum Boden durchgehen oder mit niedrigen Brüstungen versehen sind, den Ausblick nach draußen. Zur Sicherheit sind Geländer in 90 cm Höhe vorzusehen und transparent zu gestalten. Türen ins Freie sollten schwellenlos ausgeführt werden. Ist das nicht möglich, darf die Höhendifferenz maximal 2 cm betragen.
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(*) Bildquelle:
Grundlagen für Planungsskizzen: Barrierefreies Bauen 1, Barrierefreie Wohnungen, 1992
Herausgeber: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayerische Architektenkammer


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