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Datenschutzgesetz und Adresshandel

Täglich werden wir mit Werbung konfrontiert. Sie soll uns vor allem zum Erwerb von Produkten und Dienstleistungen anregen. Sie ist Teil des Wirtschaftslebens und für viele Unternehmen unverzichtbar.

Ziel der Werbung ist die möglichst direkte Ansprache von Kunden. Dafür werden deren Adressen und sonstige persönliche Daten benötigt. So werden die Adressen selbst zu einem Wirtschaftsprodukt. Sie sind Gegenstand des sog. Adresshandels.

Der Adresshandel ist aber in den zurückliegenden Monaten ins Gerede gekommen. Grund dafür war die Feststellung, dass offenbar in großem Umfange mit illegal erworbenen Daten Handel betrieben wird. Im vergangenen Jahr wurde deshalb der Begriff "Datenklau" sogar zu einem der "Worte des Jahres" gewählt.

Gab es zunächst Bestrebungen, den Adresshandel insgesamt zu verbieten, beschränkte sich der Deutsche Bundestag schließlich darauf, durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes den Handel mit Adressen an strengere Voraussetzungen zu binden. Diese Neuregelungen sind zum 1. September 2009 in Kraft getreten. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die neuen Bestimmungen und Rechte im Zusammenhang mit dem Datenhandel erläutern und Ihnen einen Überblick über folgende Fragen geben:

Wie viel Datenhandel ist erlaubt? Welche Rechte haben Sie, wenn Ihre Daten gespeichert und weitergegeben werden? Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen? Was tun, wenn Sie Opfer eines Datenklaus geworden sind?

Die Texte wurden erstellt vom Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
TitelDok.-TypGröße
Flyer_Adresshandel_InternetFlyer_Adresshandel_Internet.pdf PDF272.3 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link519931A.html