Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um an werberelevante Daten zu gelangen. Man besorgt sie sich entweder beim Kunden selbst oder man erhält sie von Dritten. Die erste Alternative besteht vor allem darin, mit Hilfe von Preisausschreiben, Gewinnspielen, Verlosungen, Informationsveranstaltungen und dergleichen unmittelbar an die Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen oder diese Daten mit Hilfe von Kundenbindungsprogrammen und Rabattsysteme zu erwerben. Im Rahmen der zweiten Alternative versucht der Adresshandel Daten aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen. Dazu gehören Telefonbücher, Adressbücher, Branchenverzeichnisse, Zeitungen und Messekataloge, Teilnehmerverzeichnisse, öffentliche Register (Handelsregister, Vereinsregister) und auch Ankündigungen (z.B. Aufgebotsmitteilungen der Standesämter, Geburtsanzeigen und dergleichen).
Zum Teil führen Unternehmen die Werbung nicht selbst durch, sondern beauftragen ein anderes Unternehmen mit der Werbung. Dieses Unternehmen kann entweder die konkreten Adressen für die Werbung aus eigenen Beständen auswählen oder einen sog. Adresshändler beauftragten.

