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Pauschalurlaub: Auf Katalogpreise kein Verlass mehr

Auf Preisangaben in Reisekatalogen ist kein Verlass mehr. Denn seit 1. November dürfen deutsche Reiseveranstalter ihre Katalogpreise nachträglich erhöhen.
  • Keine Transparenz und Vergleichbarkeit mehr: Bislang konnten Reiseveranstalter in ihren Katalogen nur mit verbindlichen Endpreisen operieren. Die Preise für Komplettangebote oder Einzelleistungen verfielen erst mit Ablauf der angegebenen Frist in den Reiseprospekten. Kunden erhielten in den Katalogen einen Überblick über die Kosten und konnten verschiedene Reiseangebote miteinander vergleichen. Diese kundenfreundliche Regelung fällt jetzt weg.
  • Ab sofort flexible Katalogpreise: Anbieter können für eine Pauschalreise im Katalog mehr verlangen, etwa wenn Hotel- oder Flugkontingente ausgebucht und nachgeordert werden müssen. Aber auch veränderte Wechselkurse, höhere Beförderungskosten, Abgaben oder weitere Gründe erlauben es den Reiseveranstaltern, die Aufschläge an ihre Kunden weiterzugeben.
  • Hinweis im Prospekt maßgeblich: Preisänderungen sind aber nur erlaubt, wenn im Katalog auf den Vorbehalt ausdrücklich hingewiesen wird. Außerdem müssen Reisebüros und Veranstalter Kunden spätestens bei der Buchung über geänderte Katalogpreise informieren.
  • Reisepreis zusichern lassen: Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen, sollten sich Kunden, die schon jetzt ihren Urlaub fürs nächste Jahr planen, den verbindlichen Reisepreis vom Veranstalter nennen und schriftlich für eine gewisse Frist zusichern lassen.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link543631A.html