Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Was tun, wenn jemand stirbt?


9,90 EURO
192 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

09.12.2009
Noten für Pflegeheime
Verbraucherzentrale bietet Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten

Titelbild Broschüre Pflegenoten
In diesen Tagen werden die ersten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen veröffentlicht. Die Qualitätsberichte sollen die Transparenz in der Pflege verbessern, so die Absicht des Gesetzgebers. Außerdem sollen sie Betroffenen bei der Suche nach einem passenden Heim eine Orientierungshilfe bieten. "Die Veröffentlichungen werden die gewünschte Transparenz nicht herstellen", kritisiert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. "Die Bewertungen sind für die Betroffenen irreführend, wenn Einrichtungen mit einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhalten. Umgekehrt können Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten erhalten, wenn sie gewisse rein formale Kriterien wie beispielsweise das Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können."

"Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für einzelne Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine "Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten. Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann im Anhang heruntergeladen werden. Sie kann auch als kostenlose Broschüre in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgeholt werden. Der Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107 in 55031 Mainz.

Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
VZ-RLP



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
"Noten für Pflegeheime" Stand 11/2009"Noten für Pflegeheime" Stand 11/2009.pdf PDF1008.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link652861A.html