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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

05.01.2010
Seit 01. Januar 2010 Protokollpflicht bei der Anlageberatung
Verbraucherzentrale gibt Tipps

Seit 1. Januar 2010 sind Banken verpflichtet, Beratungsgespräche zur Geldanlage nach gesetzlichen Vorgaben zu protokollieren und die Protokolle den Anlegern vor Abschluss eines Vertrages auszuhändigen, darauf weist Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., hin.

Folgende Punkte sind protokollarisch zwischen Kunde und Anlageberater festzuhalten:
Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Kunden, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Mit Hilfe des Protokolls sollen Fehlberatungen vermieden bzw. künftig leichter zu beweisen sein.

Unterschreiben muss das Protokoll nur der Bankmitarbeiter, nicht der Kunde. Anleger sind auch künftig gut beraten, sich intensiv auf das Geldanlagegespräch vorzubereiten, so die Verbraucherzentrale. Dazu gehört vor allem die Bestimmung der eigenen Risikobereitschaft und der individuellen Anlageziele und Bedürfnisse. Unverzichtbar ist das sorgfältige Durchlesen des Protokolls. Keinesfalls sollte blind darauf vertraut werden, dass der Bankmitarbeiter den Inhalt des Gespräches automatisch korrekt festgehalten hat. Ist das Protokoll falsch oder unvollständig, sollte dies unverzüglich schriftlich beanstandet werden, rät Sylvia Beckerle.

Anleger sollten bedenken, dass die Berater in den Banken immer auch Verkäufer sind und deshalb häufig solche Produkte empfehlen, an denen sie oder die Bank am meisten verdienen. Wer in dem oft unüberschaubaren Angebot von Anlagemöglichkeiten und Vorsorgeprodukten Entscheidungshilfen sucht, kann sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kompetent und unabhängig beraten lassen – egal ob regelmäßig kleinere Beträge angespart werden sollen oder ob einmalig ein größerer Betrag anzulegen ist. Um eine individuell passende Anlageform zu finden, werden zunächst Lebenssituation, Anlageziele und Risikobereitschaft geklärt. Neben den grundlegenden Informationen zu Vor- und Nachteilen, Kosten, Risiken und Ertragschancen der möglichen Produkte erhalten Ratsuchende auch aktuelle Testergebnisse sowie Tipps, wie sie Kosten und Gebühren sparen können. Die umfassende persönliche Beratung zur Geldanlage oder zur privaten Altersvorsorge dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden und kostet jeweils 125 Euro. Terminvereinbarung kann über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 06131/28 48 0 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr sowie Freitag 9 bis 13 Uhr) erfolgen.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link659511A.html