Anleger, die sich durch ihre Bank schlecht oder falsch beraten fühlen, suchen seit Beginn der Finanzkrise zunehmend Hilfestellung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Oftmals haben sie in Produkte investiert, die sie nicht verstehen und die ihrem Profil und ihrer Risikoneigung nicht entsprechen, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale. Allerdings ist es derzeit noch sehr schwer, mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Kreditinstitut oder dem Finanzvermittler durchzusetzen. Grund: Der Anleger trägt grundsätzlich die Beweislast für die Falschberatung. Die Beweisführung scheitert häufig daran, dass keine Zeugen bei dem Beratungsgespräch anwesend waren oder keine aussagefähigen Beratungsprotokolle existieren.
Die Chancen von Geschädigten für mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei der Geldanlage, prüft eine Honoraranwältin der Verbraucherzentrale, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat in einer persönlichen Beratung in Mainz. Die Beratung dauert 30 bis 45 Minuten und kostet 30 Euro.
Eine Terminvereinbarung ist über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter 06131/ 28480 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr), erforderlich.
Dieses Angebot ist möglich durch eine Projektfinanzierung des rhein-land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.
VZ-RLP
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