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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

22.01.2010
Osteuropäische Haushaltshilfen dürfen jetzt auch pflegen

Von der Arbeitsagentur vermittelte osteuropäische Haushaltshilfen dürfen seit dem 24.12.2009 auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" durchführen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Dazu zählen Hilfeleistungen gegenüber Pflegebedürftigen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, beispielsweise beim An- und Auskleiden. In der Vergan-genheit war die Arbeitserlaubnis der osteuropäischen Hilfskräfte hingegen auf Haushaltstätigkeiten und allgemeine Betreuungsaufgaben in Haushalten mit Pflegebedürftigen beschränkt.

Die scharfe Trennung zwischen erlaubter hauswirtschaftlicher Tätigkeit und unzulässiger Pflege war im Alltag kaum durchzuhalten. So war beispielsweise bislang das Zubereiten des Essens und das Reinigen der Wohnung erlaubt, nicht jedoch beispielsweise die Unterstützung der Pflegebedürftigen beim Gang zur Toilette. Diese realitätsferne Begrenzung wurde jetzt durch die Änderung der Beschäftigungsverordnung beseitigt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Damit würde für Pflegebedürftige und deren Familien ein wichtiger Schritt vollzogen, um einen Baustein der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger legal zu ermöglichen.

Betroffene, die sich zu dieser Thematik näher informieren möchten, können dies in der Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen" inklusive dem "Ergänzungsblatt" zur Neuregelung. Hier kann die Broschüre (das Ergänzungsblatt ist mittlerweile in die Online-Version eingearbeitet)heruntergeladen werden. Wegen Einzelheiten zur Vermittlung von Hilfskräften und den konkreten Bedingungen sollten sich Interessenten an die örtliche Arbeitsagentur wenden.
VZ-RLP



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Hilfe rund um die Uhr - (l)egal durch wen? Stand: Januar 2010Hilfe rund um die Uhr - (l)egal durch wen? Stand: Januar 2010.pdf PDF512.6 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link667381A.html