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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

01.03.2010
Ab 1. März besserer Schutz vor überhöhten Telefonrechnungen
Neue Gesetze zur Betreibervorauswahl und 0180-Nummern

Telefonkunden sind ab dem 1. März 2010 besser vor überhöhten Telefonrechnungen geschützt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Preselection-Verträge müssen dann vom Kunden schriftlich bestätigt werden und 0180-Rufnummern dürfen in Fest- und Mobilfunknetzen bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten, so sehen es neue Regelungen im Telekommunikationsgesetz vor.

Mit den richtigen Preselection-Verträgen kann man viel Geld beim Telefonieren sparen. Bei diesen Verträgen ist der Telefonanschluss auf eine bestimmte Telefongesellschaft voreingestellt (die so genannte Betreibervorauswahl). Mit unerwünschter Telefonwerbung haben unseriöse Call-Center in der Vergangenheit massenweise für Preselection-Verträge geworben. Dabei haben sie Verbrauchern oft telefonisch Verträge untergeschoben, die sie gar nicht haben wollten – und das mit Mindestlaufzeiten von üblicherweise zwei Jahren. Statt Geld zu sparen, hatten die Betroffenen dann erheblich höhere monatliche Telefonkosten zu verkraften.
Für solche Fälle will der Gesetzgeber gegensteuern. Die automatische Umstellung darf ab 1. März nicht mehr allein aufgrund eines Telefongesprächs erfolgen. Der Kunde muss die Einrichtung oder Änderung einer Betreibervorauswahl jetzt schriftlich bestätigen.

"Trotzdem dürfen Telefonkunden auch in Zukunft nicht allzu sorglos sein", warnt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Wer nach einem Werbeanruf eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält, sollte genau nachlesen, ob der Vertrag mit den Vereinbarungen übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, sollte man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen."

Der Gesetzgeber ist noch gegen ein weiteres häufiges Ärgernis vorgegangen. Für 0180-Rufnummern wurden in allen Fest- und Mobilfunk-netzen verbindliche Preisobergrenzen festgelegt. Bislang konnten die meisten Netzbetreiber die Kosten für die Anwahl solcher Rufnummern frei festlegen. Dies führte vor allem in den Mobilfunknetzen zu hohen Kosten. Ab 1. März 2010 kosten Anrufe aus allen Festnetzen höchstens 14 Cent pro Minute, aus den Mobilfunknetzen fallen höchstens 42 Cent pro Minute an.

"Die neuen Regelungen stärken einmal mehr den Verbraucherschutz auf dem Markt der Telekommunikation", sagt Barbara Steinhöfel. "Großen Handlungsbedarf gibt es allerdings noch bei unerwünschten Wer-beanrufen, teuren Vorwahlen wie 018x und 118x und hohen Entgelten für die Datennutzung auf dem Handy."

Fragen rund um Telefonrechnung und -anschluss beantwortet der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale jeden Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon unter der Rufnummer 0900 / 1 77 80 80 4 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen). Damit sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link677981A.html