Verbraucherverbände fordern seit vielen Jahren mehr Qualitätstransparenz in der Pflege. Dass der Gesetzgeber dieser Forderung mit der letzen Pflegereform nachgekommen ist, begrüßen sie ausdrücklich. Seit Dezember letzten Jahres haben die ersten Pflegeheime nach dem neuen "Pflege-TÜV" ihre Noten bekommen. Inzwischen sind die Transparenzberichte von bundesweit ca. 3.000 stationären Einrichtungen im Internet veröffentlicht.
Verbraucherverbände hatten von Anfang an kritisiert, dass mangelhafte Bewertungen einzelner Risikokriterien beispielsweise im Bereich Pflege und medizinische Versorgung durch eine gute Bewertung anderer Kriterien ausgeglichen werden können, z.B. einen Aushang mit "Anweisungen zu Erster Hilfe und in Notfällen". Der Abschlussbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur Evaluation der Transparenzvereinbarungen von Februar 2010 bestätigt diese Kritik nunmehr ausdrücklich.
Der MDS hat jetzt einen Katalog mit etlichen Änderungsvorschlägen vorgelegt, die kurzfristig umgesetzt werden können. "Viele dieser Vor-schläge greifen das auf, was wir von Beginn an kritisiert haben", so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Damit die Berichte aussagekräftiger werden, hält sie eine kurzfristige Umsetzung dieser Vorschläge für zwingend erforderlich. Eine Detailprüfung der einzelnen Vorschläge und deren Wirkungen muss allerdings noch erfolgen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hält es für unbedingt notwendig, dass die Vereinbarungspartner – vor allem die Leistungserbringer und die Kostenträger in der Pflege - unverzüglich die Verhandlungen aufnehmen, um die bereits jetzt festgestellten Verfahrensmängel schnellstmöglich zu ändern. An die Adresse der Pflegekassen richten die Verbraucherschützer den Appell, ihre angelegten Internetportale so zu verbessern, dass wirklich ein Vergleich der verschiedenen Einrichtungen möglich wird – so wie es der Gesetzgeber gefordert hat und es im Sinne einer guten Handhabung für die Betroffenen auch erforderlich ist. "Derzeit müssen sich Betroffene mühsam die mehrseitigen in kleiner Schrift verfassten Berichte der einzelnen Einrichtungen ausdrucken, statt bereits "online" eine Vergleichsmöglichkeit zu haben,"kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
"Betroffene sollten sich beim Qualitätsvergleich auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für bestimmte Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.
Damit Betroffene die Transparenzberichte richtig bewerten können und dabei auf die wichtigsten Kriterien achten, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine "Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten. Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann hier angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Druckversion der Broschüre ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kostenlos erhältlich. Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 4107 in 55031 Mainz.
Die Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
VZ-RLP
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