Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

15.03.2010
Rheinland-Pfalz-Ausstellung:
Rote Karte für Kurzschlusskäufe
Verbraucherzentrale mit Infoständen zum Energiesparen und zu digitalen Medien vertreten

Ab Samstag wird es wieder viele Interessenten zur Rheinland-Pfalz-Ausstellung nach Mainz ziehen. Vielfältige Angebote verleiten leicht zu spontanen Vertragsabschlüssen. Werden diese später bereut, sieht es schlecht für die Käufer aus. Denn: Messekäufe können nicht widerrufen werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Ob Haushaltsgerät, Heizungsanlage oder neue Hausfassade - eine spontane Unterschrift in Freizeitlaune bereut manch einer spätestens dann, wenn er feststellt, dass das "besonders günstige Angebot" oder "die einmalige Gelegenheit" teurer ist als der Kauf beim Händler oder der Auftrag an den Handwerker vor Ort. Messen sind in erster Linie dazu da, Neuheiten vorzustellen, Produkte zu bewerben und Kundenkontakte anzubahnen.

Damit der Messebesuch ohne Reue bleibt, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:

• Wenn Sie sich für bestimmte Produkte oder Leistungen interes-sieren, stellen Sie vor dem Messebesuch Produkt- und Preisvergleiche an. Sie haben dann bessere Vergleichsmöglichkei-ten.

• Lassen Sie sich nicht von Werbebotschaften wie "Messeneuheit", "Messepreis" oder "Einmaliges Angebot" blenden. Diese Slogans sagen nichts über das Produkt, seine Qualität oder die Angemessenheit des Preises aus.

• Denken Sie daran, dass Verträge bindend sind. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung kann man auf Messen geschlos-sene Kaufverträge nicht rückgängig machen. Will ein Kunde vom Vertrag zurücktreten, ist er auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Dieser kann auf Vertragserfüllung bestehen oder, falls er ein Rücktrittsrecht einräumt, Schadenersatz in Anspruch nehmen – oftmals in Höhe von 20 bis 25 % des vereinbarten Kaufpreises, teilweise sogar mehr.

• Handeln Sie bei größeren Anschaffungen nicht vorschnell.
Überschlafen Sie den Kauf lieber noch einmal.

• Achten Sie auf Preisangaben. Auch Waren, die auf einer Verkaufsmesse angeboten werden, müssen nach der Preisangabenverordnung mit Preisen versehen sein.

• Seien Sie vorsichtig bei Gewinnspielen. Gehen Sie sparsam mit persönlichen Daten um. Grundsätzlich reicht die Adresse aus, um eine Benachrichtigung des Gewinnes zu erhalten. Telefonnummer und Mailadresse sind überflüssig. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kontonummer preis.


Wer sich zu den Themen Energiesparen (Halle 7a) sowie rund um Fernsehen, Telekommunikation und Internet (Halle 6) informieren will, findet die Berater der Verbraucherzentrale in Halle 7a und 6. Vorbeischauen lohnt sich. Dort gibt es viele Informationen und individuelle Beratung.


Rechtsrat in Zusammenhang mit Kaufverträgen erteilt die Verbrau-cherzentrale nach Terminvereinbarung in ihrer Beratungsstelle Mainz in der Seppel-Glückert-Passage 10 oder montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr an ihrem landesweiten Verbrauchertelefon unter 09001 77 80 80 1 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link696901A.html