Damit der Messebesuch ohne Reue bleibt, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
• Wenn Sie sich für bestimmte Produkte oder Leistungen interes-sieren, stellen Sie vor dem Messebesuch Produkt- und Preisvergleiche an. Sie haben dann bessere Vergleichsmöglichkei-ten.
• Lassen Sie sich nicht von Werbebotschaften wie "Messeneuheit", "Messepreis" oder "Einmaliges Angebot" blenden. Diese Slogans sagen nichts über das Produkt, seine Qualität oder die Angemessenheit des Preises aus.
• Denken Sie daran, dass Verträge bindend sind. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung kann man auf Messen geschlos-sene Kaufverträge nicht rückgängig machen. Will ein Kunde vom Vertrag zurücktreten, ist er auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Dieser kann auf Vertragserfüllung bestehen oder, falls er ein Rücktrittsrecht einräumt, Schadenersatz in Anspruch nehmen – oftmals in Höhe von 20 bis 25 % des vereinbarten Kaufpreises, teilweise sogar mehr.
• Handeln Sie bei größeren Anschaffungen nicht vorschnell.
Überschlafen Sie den Kauf lieber noch einmal.
• Achten Sie auf Preisangaben. Auch Waren, die auf einer Verkaufsmesse angeboten werden, müssen nach der Preisangabenverordnung mit Preisen versehen sein.
• Seien Sie vorsichtig bei Gewinnspielen. Gehen Sie sparsam mit persönlichen Daten um. Grundsätzlich reicht die Adresse aus, um eine Benachrichtigung des Gewinnes zu erhalten. Telefonnummer und Mailadresse sind überflüssig. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kontonummer preis.
Wer sich zu den Themen Energiesparen (Halle 7a) sowie rund um Fernsehen, Telekommunikation und Internet (Halle 6) informieren will, findet die Berater der Verbraucherzentrale in Halle 7a und 6. Vorbeischauen lohnt sich. Dort gibt es viele Informationen und individuelle Beratung.
Rechtsrat in Zusammenhang mit Kaufverträgen erteilt die Verbrau-cherzentrale nach Terminvereinbarung in ihrer Beratungsstelle Mainz in der Seppel-Glückert-Passage 10 oder montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr an ihrem landesweiten Verbrauchertelefon unter 09001 77 80 80 1 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP
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