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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

18.03.2010
Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung
Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage

Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen: Sie starten eine bundesweite Umfrageaktion und sammeln Beweise für unerwünschte Telefonwerbung, um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren.

Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Seit gut sieben Monaten sollen Verbraucher also besser vor unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein. Doch die Realität sieht anders aus. Die Anrufer lassen sich nicht durch die Androhung hoher Bußgelder abschrecken und probieren es immer weiter. Die Verbraucherzentralen erhalten täglich zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über unerwünschte Telefonanrufe beklagen.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Auf die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Wirksamkeit dieser Regelung in drei Jahren wollen die Verbraucherzentralen allerdings nicht warten. Deshalb starten sie jetzt eine bundesweite Umfrageaktion, an der sich auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beteiligt.
Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen.

Im April veranstaltet die Verbraucherzentrale unter dem Motto "Stopp den Abzocker" einen Aktionsmonat gegen diese Missstände. Dabei sollen unter anderem die derzeit erheblichen Defizite im Bereich unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge anhand praktischer Fallbeispiele aufgezeigt werden. Hierzu werden landesweit Bundestagsabgeordnete zu Verbrauchergesprächen in die Beratungs-stellen der Verbraucherzentrale eingeladen. Der Aktionsmonat ist Teil der Jubiläumsaktivitäten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens anbietet. Im Jubiläumsjahr steht jeder Monat unter einem bestimmten aktuellen Motto. Eine Übersicht über das Jubiläumsjahr finden Sie unter hier.

VZ-RLP





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link700471A.html