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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

24.03.2010
Frischer Fisch - nicht immer vollständig gekennzeichnet

An Karfreitag steht in vielen Haushalten traditionell Fisch auf dem Tisch. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. rät, auch beim Einkauf von frischem Fisch auf die Kennzeichnung zu achten. Diese gibt Aufschluss über Fanggebiet, Herkunftsland und Produktionsmethode wie Wildfang oder gezüchteter Fisch. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mit dieser Kennzeichnung über die Herkunft des Fisches informiert werden, da die Bestände der einzelnen Fischarten in den verschiedenen Fanggebieten unterschiedlich stark befischt sind. "Nur wenn Fisch korrekt gekennzeichnet ist, kann man erkennen, ob es sich um Wildfang aus See- oder Binnenfischerei handelt oder um gezüchteten Fisch", sagt Waltraud Fesser, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. "Und man kann Angebote aus überfischten Gebieten meiden."
Der im Handel angebotene Frischfisch ist allerdings immer noch nicht in allen Fällen korrekt kennzeichnet, dies ergab ein stichprobenartiger Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar und März 2010. Unter die Lupe genommen wurden 113 Fischauslagen in 13 Einzelhandelsgeschäften und 3 Marktständen in den Städten Koblenz, Boppard, Mainz, Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Erfreulicherweise waren bei 97 von 113 überprüften Fischangeboten vollständige Angaben zu Fangmethode und Herkunft erkennbar. In den übrigen Fällen jedoch blieb dem interessierten Fischeinkäufer nur die gezielte Nachfrage beim Verkaufspersonal, da die geforderten Angaben gut versteckt beispielsweise auf der Rückseite einer Menükarte oder an einer schlecht einsehbaren Ecke im Verkaufsraum platziert waren.
Die Ergebnisse des Marktchecks belegen, dass nicht alle Händler die Kennzeichnungsvorschriften und damit das Informationsbedürfnis der Verbraucher ernst nehmen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie fordert die Lebensmittelüberwachung auf, die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften gerade für das verderbliche Lebensmittel Frischfisch konsequent zu kontrollieren und Verstöße spürbar zu ahnden.
Fragen rund um Fisch und Lebensmittelkennzeichnung beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01805-60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Tarife aus den Netzen anderer Anbieter können abweichen, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro pro Minute).
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link702081A.html