Dass es sich bei der Bahncard um ein schriftlich zu kündigendes Abonnement handelt, ist vielen Kundinnen und Kunden nicht bekannt. Entsprechend erstaunt sind sie, wenn etwa vier Wochen vor Ablauf der alten Karte eine neue ins Haus trudelt, obwohl sie sie nicht geordert hatten. Die 6-wöchige Kündigungsfrist ist dann auch schon überschritten.
"Die meisten Fragen bei unserer Fahrgastrechteberatung drehen sich um die Bahncard", berichtet Monika Hecken von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Die Kunden fühlen sich häufig hinters Licht geführt und durch die Bahn schlecht beraten." Der schriftliche Antrag für die Bahncard beinhaltet zwar den Hinweis auf das Abonnement und die Kündigungsmodalitäten. Im Gegensatz zu den Widerrufsbelehrungen sind diese jedoch nicht aus dem Schriftbild hervorgehoben, kritisiert Hecken. Außerdem muss der unterschriebene Antrag zurückgegeben werden, ein Durchschlag bleibt nicht beim Kunden.
Auch bei den Beratungsgesprächen zum Kauf einer Bahncard mangelt es häufig an Hinweisen auf das Abonnement, so das Fazit einer stichprobenartigen Prüfung an neun Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz im März 2010. In drei Fällen wurde gar nicht auf das Abonnement und die Kündigungsfrist hingewiesen, in fünf weiteren Fällen kam dieser Hinweis nur sehr zögerlich nach mehreren Fragen. In nur einem Fall wurde vorbildlich bereits am Anfang des Gesprächs der Hinweis auf das Abonnement gegeben. Beim Großteil der Gespräche, nämlich in sechs Fällen, wurde zusätzlich das Infomaterial zur Bahncard ausgegeben, das Informationen zu Preisen, Gültigkeit und Kündigung enthält. An drei Stellen war es jedoch vergriffen.
"Im Gegensatz zu Firmenkunden haben Privatpersonen keine Wahl, sich aktiv zu entscheiden zwischen einer Bahncard im Abonnement und einer Bahncard, die nach einem Jahr automatisch ausläuft", beanstandet Hecken. Dies wäre die verbraucherfreundlichste Lösung. Sie appelliert an die Bahn, im Sinne von mehr Kundenfreundlichkeit, diese Wahlmöglichkeit auch für Privatpersonen zu schaffen.
Die Fahrgastrechteberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist telefonisch immer freitags von 10 bis 12 Uhr unter 06131-284819 oder per Mail an mobilitaet@vz-rlp.de zu erreichen. Ratsuchende können sich auch direkt an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden.
VZ-RLP
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