Spätestens seit der Finanzkrise wissen viele Anleger, dass es eine Einlagensicherung bei den Kreditinsituten gibt. Im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes dient sie dem Schutz der Kundengelder. Wie die Einlagensicherung genau funktioniert und dass längst nicht alle Anlageprodukte darüber abgesichert sind, ist vielen allerdings nicht bewusst, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Neben der gesetzlichen gibt es die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken, die Institutssicherung bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Genossenschaftsbanken und die Staatsgarantie. Die gesetzliche Einlagensicherung regelt den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kunden in Deutschland. Hundertprozentig geschützt sind pro Anleger und Kreditinsitut 50.000 Euro
Über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus bieten private Banken weitere freiwillige Sicherungen an. Bei privaten Banken sind die Beträge über 50.000 Euro hinaus über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken abgesichert - pro Anleger mehrere Millionen. Allerdings sind nicht alle Privatbanken Mitglied dieser freiwilligen Sicherung. Kunden sollten sich daher von ihrer Bank den Umfang der Einlagensicherung schriftlich bestätigen lassen, so der Rat der Verbraucherzentrale. Bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenban-ken sowie Genossenschaftsbanken gilt die sogenannte Institutssicherung. Diese Banken garantieren sich gegenseitig, den Ausfall einzelner Institute gemeinsam aufzufangen.
Die freiwilligen Sicherungssysteme der Banken können nur einzelne Pleiten auffangen. Für einen Flächenbrand im Finanzsystem sind sie allerdings nicht geschaffen. Deshalb hat die Bundesregierung 2008 anlässlich der Finanzkrise eine Staatsgarantie ausgesprochen für sämtliche privaten Spareinlagen, die der deutschen Einlagensicherung unterfallen. Diese Staatsgarantie geht in ihrer Schutzwirkung über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus.
Von der Einlagensicherung geschützt sind alle Guthaben auf Sparbü-chern und Girokonten. Abgesichert sind auch Tagesgeld, Festgeld so-wie Sparbriefe. Anders verhält es sich bei Sparbriefen mit einer soge-nannten Nachrangabrede. Hier greift die Einlagensicherung im Falle einer Pleite des Kreditinstituts nicht - denn bei einer Insolvenz der Bank werden erst alle anderen Gläubiger vorrangig bedient. Auch Wertpapiere jeder Art sowie Zertifikate sind von der Sicherung ausge-nommen. Ebenfalls nicht gesichert sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen also auch Zertifikate von privaten Banken.
Wer in dem unüberschaubaren Angebot von Anlagemöglichkeiten und Vorsorgeprodukten Entscheidungshilfen sucht, kann sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kompetent und unabhängig beraten lassen. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter Telefon 06131/28 48 0 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr oder unter www.vz-rlp.de/geldanlage.
VZ-RLP
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