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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

31.03.2010
Scoring künftig besser nachvollziehbar
Verbraucherzentrale informiert über neues Auskunftsrecht

Ab 1. April 2010 können Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes künftig einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Das erleichtert die zügige Korrektur, wenn fehlerhafte Angaben die Kreditwürdigkeit Betroffener falsch darstellen.

Die Neuregelung verbessert die Informationsrechte der Verbraucher über Verfahren zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit (Scoring). "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Möglichkeit nutzen, sich kostenfrei eine Auskunft über ihren aktuellen Scorewert und dessen Herleitung einzuholen", rät Sylvia Beckerle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Sie können dann die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen." Schließlich können sich Fehler manchmal existenziell auf Kredit- oder Vertragsentscheidungen auswirken. Ein Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/scoring und in ihren örtlichen Beratungsstellen.

Beim Scoring erheben Auskunfteien wie Schufa oder Infoscore Daten von Verbrauchern. Neben Angaben zu Familienstand und Adresse, Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind dies vor allem Daten zu Konto- und Kreditverträgen sowie zur Zahlungsmoral. Diese sollen Auskunft über die Finanzkraft der Betroffenen geben. Aus diesen Daten wird mit Hilfe komplizierter Berechnungsverfahren ein Zahlenwert (Score) ermittelt, der Zahlungsrisiken bewerten soll. Von diesem Wert leiten Unternehmen ab, ob und zu welchen Bedingungen sie dem Verbraucher einen Kredit, Handy-, Energielieferungs-, oder Wohnungsmietvertrag anbieten. Score-Werte ab 98 Prozent gelten als gut - je niedriger dagegen der Wert liegt, desto höher sind beispielsweise die geforderten Zinsen, wenn ein Kredit gewährt wird.

"Bisher wurden Vertragsentscheidungen allein aufgrund einer automatisierten Scorewertberechnung gefällt", kritisiert Finanzdienstleistungsexpertin Beckerle. "Und: Das Berechnungsverfahren war für die Betroffenen nicht transparent." Durch die Gesetzesänderung sind computergestützte Entscheidungen zur Kreditwürdigkeit grundsätzlich durch weitere Prüfungen einer natürlichen Person zu ergänzen und zu erläutern – auch wenn die genaue Berechnungsformel zum Scorewert ein Geschäftsgeheimnis bleibt.
VZ-RLP





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Liste einer Auswahl von Auskunfteien in DeutschlandListe einer Auswahl von Auskunfteien in Deutschland.pdf PDF180.8 KB
Musterbrief Scoring AuskunfteiMusterbrief Scoring Auskunftei.pdf PDF72.8 KB
Musterbrief Scoring UnternehmenMusterbrief Scoring Unternehmen.pdf PDF75.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link723111A.html