Reisende, die wegen der Aschewolke und der dadurch ausgefallenen Flüge privat gebuchte Hotels oder sonstige Ferienunterkünfte stornieren mussten, haben keine Chance auf Übernahme der Stornierungskosten durch ihre Reiserücktrittskostenversicherung. Dies teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. nach Überprüfung der Versicherungsbedingungen der großen Reiseversicherer und der mit Kreditkarten verbundenen Versicherungen mit.
"Im Rahmen der üblichen Reiserücktrittsversicherung werden Stornokosten nur dann erstattet, wenn eine Reise beispielsweise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung des Reisenden oder naher Angehöriger oder bei einem Schaden am Eigentum wie Hausbrand nicht oder nur verspätet angetreten werden kann. Die Annullierung eines Fluges wegen einer Naturkatastrophe ist leider kein versichertes Ereignis," so Michael Wortberg, Versicherungsexperte aus Mainz.
Wer seine Reise individuell geplant und gebucht hat, kann nur auf die Kulanz der Hoteliers hoffen. Ein Recht auf Erlass der Stornokosten mit der Begründung, dass man schließlich nicht durch eigenes Verschulden an der Reise gehindert war, gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät in jedem Fall dazu, mit dem Hotel oder privaten Vermieter darüber zu verhandeln, ob er vielleicht auf die Kosten verzichtet, wenn man die Unterkunft zu einem anderen Zeitpunkt erneut bucht.
"Pauschalreisende haben diese Probleme nicht", so Wortberg. "Kann der Reise-veranstalter die Reise wegen der annullierten Flüge nicht durchführen, so hat der Kunde ein Recht auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge".
VZ-RLP
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