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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

29.04.2010
Verbraucherzentrale warnt:
Internetabzocke bei Outlets.de geht weiter -
durch Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen

Erneut hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlass, vor Kostenfallen im Internet zu warnen. Derzeit erhält sie massenweise Anfragen und Beschwerden zur Internetseite www.outlets.de. Auf der Suche nach Schnäppchen im Internet landet man leicht auf dieser Seite. Ein Kostenhinweis ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wer auf der Seite seine Daten eingibt, erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro für das erste Jahr. Wird diese nicht bezahlt, folgen Mahnungen und Anwaltsschreiben.
"Bleiben Sie hart und zahlen Sie auf keinen Fall", rät Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien von der Verbraucherzentrale. "Lassen Sie sich auch durch Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern. Weisen Sie die Zahlungsaufforderun-gen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Mit diesen Geschäftspraktiken zieht der Betreiber der Seite alle Register, um Internetnutzern unge-rechtfertigt Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ein Urteil des Amtgerichts Leipzig stützt den Rat der Verbraucherzentrale. In der Urteilsbegründung heißt es: "Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichti-gen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen". Auf out-lets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, an der ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffäl-lig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09)

Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter www.vz-rlp.de/muster Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.

Telefonisch berät die Verbraucherzentrale hierzu montags von 10 bis 16 Uhr und dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro pro Minute).
VZ-RLP




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link734121A.html