Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten? Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Urheberrechtsinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen. Oftmals drohen die Anwälte mit Schadensersatzforderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich und machen Anwaltskosten von mehreren hundert Euro oder mehr geltend.
Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden.
Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. am Mittwoch, den 30.06.2010 um 15.00 Uhr im Rahmen einer Gruppenberatung bei der Verbraucherzentrale in Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung über unser Servicetelefon 06131-28 48 0 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an telekommunikation@vz-rlp.de wird gebeten.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

