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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

17.06.2010
Urlaubszeit = Reisezeit
Wenn der Flieger nicht abhebt und das Paradies eine Baustelle ist…

Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch die Reisezeit. Wer auf die Schnelle noch eine Reise buchen will, sollte folgende Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beachten:
Lesen Sie die Beschreibung des Hotels im Katalog oder im Internet sorgfältig und hinterfragen Sie blumige Werbeversprechen kritisch. Reiseportale mit Hotelkritiken im Internet sind oftmals eine gute Orientierungshilfe. Die Kommentare zu Service, Komfort und Lage eines Hotels sowie private Fotos geben häufig einen realistischen Eindruck eines Hotels wieder. Allerdings liefern sie immer nur eine subjektive Bewertung. Und Manipulationen durch fingierte Kommentare sind nicht ausgeschlossen.
Vertrauen Sie nicht blind darauf, dass das angepriesene "Super-Schnäppchen" oder das "Discounter-Angebot" tatsächlich die günstigste Alternative ist. Vergleichen Sie daher Angebote und Preise verschiedener Reiseveranstalter.
Stecken Sie die Reisebeschreibung aus dem Internet bzw. aus dem Reisekatalog ins Urlaubsgepäck. Darauf können Sie zurück greifen, wenn es am Urlaubsort Probleme gibt oder versprochene Leistungen nicht erbracht werden.
Entspricht eine Reiseleistung am Urlaubsort nicht der Katalog- oder Internetbeschreibung, müssen Sie sofort und am besten schriftlich bei der Reiseleitung vor Ort reklamieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Bleibt dieses Verlangen erfolglos, können Sie – sofern möglich – selbst für Abhilfe sorgen oder wegen Beeinträchtigung der Reise Minderungsansprüche geltend machen. Hierfür sollten Sie vor Ort Beweise durch Fotos und Zeugen sichern.
Bei ganz erheblichen Mängeln können Sie unter Umständen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen oder auch den Reisevertrag kündigen und vorzeitig nach Hause fahren. Letzter Schritt ist aber nur bei gravierenden Beeinträchtigungen ratsam.
Nach der Reise sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein
Ansprüche auf Reisepreisminderung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Reiseende beim Reiseveranstalter geltend machen.

Fragen rund um das Thema Reisebuchung, Reisereklamationen und Fluggastrechte beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentrale montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon unter der Rufnummer 09001 77 80 80 1 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link748251A.html