
- Das EU-Bio-Logo, Quelle: Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Landwirtschaft/ Nicht EU-Landwirtschaft", der allerdings nicht sehr hilfreich ist. Und das bereits ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern.
Schon seit dem 7. April 2010 dürfen Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße. Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
VZ-RLP
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