Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

29.06.2010
Konkurrenz für deutsche Biosiegel?
Ab 1. Juli neues EU-Logo für Bio-Lebensmittel

Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU – Biosiegel gekennzeichnet werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 Prozent aus Ökologischer Landwirtschaft. Das neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. "Beide Siegel müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln", informiert Waltraud Fesser, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Dadurch gibt es auch weiterhin eine Vielzahl an Zeichen, Siegeln und Marken bei Biolebensmitteln, die für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sind.
EU_Bio_Logo
Das EU-Bio-Logo, Quelle: Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Landwirtschaft/ Nicht EU-Landwirtschaft", der allerdings nicht sehr hilfreich ist. Und das bereits ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern.
Schon seit dem 7. April 2010 dürfen Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße. Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link752801A.html