Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von ISIS Multimedia Net GmbH Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. Auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird, sollten Sie auf keinen Fall zahlen.
Die versuchte Geldeintreiberei des Inkassounternehmens mit Sitz in Düsseldorf ist nur ein weiteres krasses Beispiel, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen für dubiose Dienstleistungen Kasse zu machen. Das Kalkül der Firma ist, dass wegen vermeintlich drohender Gerichtsverfahren verängstigte Adressaten der Geldforderung zustimmen und auf dem beigefügten Überweisungsformular ihre Kontoverbindung preisgeben.
Vorsorglich empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis darüber zu verlangen, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sei. Hierzu bieten wir Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an.
Sie müssen anschließend erst wieder reagieren, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. In diesem Fall müssen Sie der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Nach Auskunft des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf "ist die Firma Sauer & Söhne im Rechtsdienstleistungsregister nicht registriert. Insoweit kann hier eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 RDG vorliegen." Das OLG hat deshalb "die Firma zur Stellungnahme aufgefordert".

