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Aktueller Ratgeber

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Psychotherapie


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224 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

14.07.2010
Bundesweite Aktionstage
Schluss mit verbotener Telefonwerbung -
Verbraucherzentrale und Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz setzen sich für mehr Verbraucherschutz ein

Die im August 2009 in Kraft getretenen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung laufen weitgehend ins Leere. Dies belegen nicht nur zahlreiche Beratungen der Verbraucherzentralen, sondern auch die Zwischenergebnisse einer seit März 2010 von den Verbraucherschützern bundesweit durchgeführten Umfrage. Obwohl strikt verboten, ist unerlaubte Telefonwerbung für viele Firmen nach wie vor der Türöffner, um ungewollte Verträge unterzuschieben und unberechtigt Geld vom Konto abzubuchen. Die Verbraucherzentralen fordern daher erneut, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz unterstützt diese Forderung und verlangt von der Bundesregierung, die Evaluation des Gesetzes vorzuziehen und nicht drei Jahre abzuwarten.

Seit März 2010 haben sich knapp 41.000 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Umfrage der Verbraucherzentralen zu unerwünschter Telefonwerbung beteiligt, davon knapp 2.000 aus Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus hat allein die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2010 rund 2.400 Betroffene zu diesem Thema beraten. Nicht selten gab es dabei Fälle, bei denen die Betroffenen mit 20 bis 30 Anrufen täglich von wahrem "Telefonterror" sprachen. In anderen Fällen wurden auf diese Weise telefonisch bis zu 20 Verträge zu fragwürdigen Gewinneintragungsdiensten oder Lotterien untergejubelt. Allein im Monat Juni wäre den Betroffenen, die sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet haben, hochgerechnet auf die Laufzeit der Verträge ein wirtschaftlicher Schaden von gut 30.000 Euro entstanden, wenn sie sich nicht mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gewehrt hätten. Die Dunkelziffer dürfte allerdings ein Mehrfaches betragen.
"Es darf nicht sein, dass Verbraucher trotz des gesetzlichen Verbotes von unerlaubter Telefonwerbung derart über den Tisch gezogen werden, dass sie sich hinterher gegen untergeschobene Verträge und unberechtigte Kontoabbuchungen zur Wehr setzen müssen", betont Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Die Verbraucherzentralen bekräftigen deshalb noch einmal ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen drastisch zu erhöhen."
Jacqueline Kraege, Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz fügte hinzu: "Insbesondere älteren Menschen ist oft nicht bewusst, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Deshalb ist es richtig, eine schriftliche Bestätigung einzufordern. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine gesetzliche Lösung erforderlich, die diese Abzocker-Methoden schnellstmöglich beendet."

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen


Aus Rheinland-Pfalz haben sich in vier Monaten knapp 2.000 Betroffene an der Umfrage beteiligt. Bei den meisten unerwünschten Anrufen ging es um Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (knapp 78%). In 5,4% der Fälle kamen die Anrufe von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. 6% der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp einem Drittel der Teilnehmer (29%) war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (65%).

Ein typisches Beispiel


Stellvertretend für viele Fälle sind die Erfahrungen von Frau Schneider aus Mainz. Seit Ende Februar 2010 wurden ihr am Telefon 11 Verträge untergeschoben. Am Anfang wunderte sie sich über diverse Abbu¬chungen von ihrem Konto. Mal waren es 49 Euro für Gewinnjoker, mal 69 Euro von Megachance usw.. Diese Beträge ließ sie jedes Mal von ihrer Bank zurückbuchen. Nachdem die schriftlichen Forderungen häufiger wurden, wehrte sie sich und widerrief die vermeintlichen Verträge.
Teilweise leider nur telefonisch oder schriftlich mit einem einfachen Brief. Was ihr – wie auch sehr vielen Menschen - aber immer noch nicht klar war: Am Telefon können Verträge rechtsverbindlich geschlossen werden. Und die müssen im Zweifel mit entsprechenden Nachweisen widerrufen oder angefochten werden, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Mittlerweile erhält sie Forderungen von Inkassounternehmen. Ihre Telefonnummer und ihre Kontoverbindung hat sie zwischenzeitlich geändert, um sich zu schützen. Dies kann aber nicht die Lösung gegen massenhaften Missbrauch und dreister Missachtung der Gesetzeslage sein! Hier ist die Politik gefragt, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abzockern am Telefon effektiv – oder wie es die Kanzlerin bereits im letzten Jahr formulierte "zuverlässiger gegen unerwünschte Telefonwerbung" zu schützen.
VZ-RLP

Zur Umfrage



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link759751A.html