In der diesjährigen Sonderausgabe der Verbraucherzeitung dreht sich alles um das Thema Fahrgastrechte - sei es beim Fliegen oder Bahn fahren. Seit 2005 haben Fluggäste und seit 2009 auch Bahnfahrer europaweit mehr Rechte, über die sie allerdings nur selten informiert sind, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Ob mit Flugzeug oder Zug - der Transport zum Urlaubsort oder die Fahrt im Nahverkehr gestaltet sich bisweilen turbulenter als den Reisenden lieb ist. Auch bei den neuesten Schlagzeilen über die Ausfälle von Klimaanlagen in ICE´s fragen sich viele Bahnreisende, ob sie Ansprüche haben oder sich auf Kulanzvorschläge der Bahn einlassen müssen. In der druckfrischen Sonderausgabe der Verbraucherzeitung 2010 finden Interessierte Informationen rund um das Thema Fahrgastrechte. Die einzelnen Beiträge geben einen Überblick über ausgewählte rechtliche Aspekte zu den Themen Transport, Flug- und Zugverspätungen. Hinzukommen Tipps zur BahnCard, zu Platzreservierungen und dem Umgang mit Fahrkartenautomaten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Verbraucherzeitung dreht sich um den Verbraucherschutz bei Finanzprodukten. Die Zeitung enthält wichtige Tipps und Hilfestellungen rund um die Themen Produktinformationsblätter und Beratungsprotokolle bei der Geldanlageberatung.
Auch das Thema Datenmissbrauch wird angesprochen. So finden die Leserinnen und Leser Informationen zum wirksamen Schutz gegen Datenweitergabe, Tipps zum sparsamen Umgang mit ihren persönlichen Daten und Hinweise dazu, wie man sich gegen lästige Werbeanrufe zur Wehr setzen kann.
Die Zeitung kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos abgeholt werden. Postversand erfolgt für 1,45 Euro in Brief-marken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz. Im Internet kann sie unter www.vz-rlp.de/VerbraucherzeitungRLP2010 gelesen oder herunter geladen werden.
Gefördert wird die Verbraucherzeitung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


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