Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

05.08.2010
Einspeise-Verträge für Solaranlagen nicht immer vorteilhaft
Verbraucherzentrale bietet kostenlose Prüfung an

Wer eine Solarstromanlage auf seinem Dach installiert, erhält vom örtlichen Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom eine Vergütung von 34 Cent. Voraussetzung: Die Anlage wird vor dem 1. Oktober 2010 installiert. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich auf 20 Jahre festgelegt und macht die eigene Solarstromanlage auf dem Dach finanziell attraktiv. Renditen von 5 bis 10 % auf das eingesetzte Geld sind realisierbar – deutlich mehr als zurzeit auf dem konventionellen Markt der Geldanlage. Obwohl die Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar geregelt ist, legen viele Netzbetreiber den Anlagenbesitzern einen Einspeisevertrag vor, um weitere Details zu regeln. Doch Vorsicht: "Immer wieder tauchen Verträge auf, die die Verbraucher klar benachteiligen", so die Erfahrung von Fabian Fehrenbach, Energierechtsspezialist der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Lassen Sie die Verträge daher vor einer Unterschrift unbedingt rechtlich prüfen."

"Einspeise-Verträge" können aus Sicht des Hausbesitzers durchaus sinnvoll sein, um bestimmte Dinge über das EEG hinaus zu regeln, wie etwa die Art des Stromzählers, die Haftung, den Zahlungszeitpunkt der Vergütung und die Rechnungsstellung. Allerdings sind in den vorgelegten Verträgen immer wieder nachteilige Dinge wie überhöhte Zählermieten zu finden oder man versucht, sich beim Netzausfall jeglicher Schadensersatzpflicht zu entziehen. In anderen Fällen wird verlangt, dass ein Anlageverantwortlicher benannt wird, oder man will den Anlagenbetreiber verpflichten, auf eigene Kosten nachzuweisen, dass der verkaufte Strom ausschließlich aus der betriebenen EEG-Anlage stammt. Einzelne Netzbetreiber wollen sich sogar die Rückforderung der Einspeisevergütung grundsätzlich vorbehalten.

Die Beispiele zeigen: Eine genaue Prüfung des vorgelegten Vertrages ist dringend anzuraten. Denn ist ein Vertrag erst unterschrieben, ist er bindend und muss eingehalten werden. Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose rechtliche Prüfung dieser Verträge an. Der Energierechtsexperte gibt Hinweise, welche Klauseln die Verbraucher eindeutig benachteiligen und welche Verträge man keinesfalls unterschreiben sollte. Dieses Angebot ist möglich dank der finanziellen Unterstützung durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.

Wer einen Vertrag prüfen lassen will, sollte eine Kopie an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz schicken. Detailfragen können auch an der Energierechtshotline unter 01805-60756025 (14 Cent pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom AG, maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk) geklärt werden. Die Rufnummer ist montags von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

VZ-RLP




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link767181A.html