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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

10.08.2010
Wenn der Energieberater zweimal klingelt - Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften in Sachen Energieberatung
Aktuelle Fälle aus Neuwied und aus Grolsheim

Vor einer aktuellen Variante unseriöser Haustürgeschäfte warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In Neuwied und in Grolsheim in Rheinhessen klingeln derzeit so genannte Energieberater unangekündigt an der Haustür und bieten kostenlose Energieberatung bzw. einen Energiekostenvergleich an. "Seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich keinesfalls zu einer Unterschrift drängen", warnt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale.

In Neuwied behauptete der Vertreter, ein Energieausweis sei gesetzlich vorgeschrieben und er wolle einen Termin zur Beurteilung des Hauses durch einen Fachmann vereinbaren. Dieser käme dann zu einem späteren Termin vorbei. Gleichzeitig verteilte er einen Gutschein für eine "professionelle Energiespar-Beratung". Auf diesem Gutschein ist die "RSM GmbH" mit Sitz in Köln aufgeführt. Der Internetseite dieser Firma ist zu entnehmen, dass sie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anbietet. Offensichtlich versucht die Firma, Hausbesitzer mit fragwürdigen Hinweisen zu einem Vertragsabschluss zu be-wegen. "Ein Energieausweis ist nur erforderlich, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll", so Weinreuter. Da ein brauchbarer Energieausweis mindestens 200 Euro, eine seriöse Energieberatung-vor-Ort für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 800 bis 1.000 Euro (ohne Förderung) und eine energetische Modernisierung eines Hauses ein Vielfaches davon kosten, sollte man keinesfalls Aufträge dafür an der Haustür erteilen, rät Weinreuter. Solche Investitionsentscheidungen bedürfen der sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung.

In Rheinhessen schickt offenbar das "Verbraucherforum Energie" Vertreter von Haustür zu Haustür. Laut Aussage eines Betroffenen wird der Eindruck erweckt, man käme von der Verbraucherzentrale. Der Vertreter bot einen Energiekostenvergleich an, um den günstigsten Energieversorger für Strom und Gas zu finden. Bei dem vereinbarten Termin einige Tage später empfahl dieser "Energieberater" anhand einer ausgedruckten Preistabelle jeweils drei Versorger für Gas und Strom. Diese Versorger waren in diesem Fall aber bei weitem nicht die günstigsten, wie die Recherche der Verbraucherzentrale ergab. Das "Verbraucherforum Energie" ist bereits in Nordrhein-Westfalen negativ aufgefallen. Auch dort versuchten die angeblich unabhängigen Berater an Werbeständen potenziellen Kunden einen Wechsel zum vermeintlich preiswertesten Stromlieferanten schmackhaft zu machen - mit ebenso zweifelhaften Ergebnissen.

In beiden Fällen rät die Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch mit einem spontanen Haustürbesucher ein. Sollten Sie dennoch eine Unterschrift geleistet haben, gibt es bei Haustürgeschäften ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform vorgelegt worden ist.

Aber Vorsicht: Wurde an der Haustür ein Termin für einen späteren Besuch vereinbart, bei dem dann der Vertrag geschlossen wurde, gilt dieses Widerrufsrecht nicht. Hier gibt es höchstens noch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das wäre dann der Fall, wenn der Vertrag aufgrund falscher Behauptungen – etwa zur Energieausweispflicht - zustande gekommen ist. Hierfür sind Zeugen natürlich sehr hilfreich.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link768961A.html