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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

12.08.2010
Rauchmelder sind Lebensretter
Verbraucherzentrale mit "brandheißen" Tipps

Überlastete Elektroleitungen, defekte Haushaltsgeräte oder nicht beaufsichtigte Kochstellen können genau wie herabfallende Zigarettenglut schnell zu einem Wohnungsbrand führen. Den betroffenen Bewohnern bleiben dann nur wenige Minuten Zeit zur Flucht. Denn die in der Schwelbrandphase entstehenden giftigen Gase wie Kohlenmonoxid führen innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit. "Besonders nachts, wenn auch der Geruchsinn schläft, kann ein Rauchmelder lebensrettend sein", so Uta Maria Schmidt, Bauexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum internationalen Tag des Rauchmelders am 13. August. Sie rät daher dringend, Rauchmelder in Haus oder Wohnung zu installieren.
Rund 95 % der Opfer sterben nicht durch die Flammen, sondern an den giftigen Rauchgasen. Mit dem Einbau von Rauchmeldern kann man effektiv vorbeugen. Rauchmelder wecken aus dem tiefsten Schlaf und verschaffen die lebenswichtigen Sekunden, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. In Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder in neu errichteten Häusern und Wohnungen seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben. In bestehenden Gebäuden müssen Rauchmelder bis Juli 2012 nachgerüstet werden. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Kaufen Sie nur geprüfte Modelle, die das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das CE-Zeichen (Konformitätszeichen der EU) inkl. Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" tragen. Eine gute Orientierungshilfe bietet auch das VdS-Zeichen, das Prüfzeichen des Verbandes der Sachversicherer. Die so gekennzeichneten Rauchmelder sind bereits ab ca. 15 Euro im Fachhandel oder im Baumarkt erhältlich. Batteriebe-triebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Die Funktionsfähigkeit des Gerä-tes sollte jedoch regelmäßig - am besten einmal im Monat - mit dem Testknopf überprüft werden. Am besten sind Lithium-Batterien, denn sie halten bis zu 10 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz. Beim Neubau bieten sich auch Rauchmelder an, die am Stromnetz angeschlossen sind und zusätzlich über eine Batterie oder einen Akku verfügen.
Mittlerweile gibt es auch Geräte für Gehörlose, die blinken und vibrie-ren. Außerdem sind so genannte Tandem Geräte auf dem Markt, die es ermöglichen, Geräte in Schlaf- und Kinderzimmern miteinander per Kabel oder Funk zu vernetzen, so dass ein Alarm in allen Räumen der Wohnung oder des Hauses gehört wird.

Ohne Rauchmelder riskieren Wohnungseigentümer, dass die Versicherung - in der Regel die Wohngebäudeversicherung - im Schadensfall nicht zahlt. Denn Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, laut der sich Versicherungsnehmer an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften halten müssen. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren oder die Versicherungsleistung kann wegen "grober Fahrlässigkeit" gekürzt werden. Voraussetzung für den Schutz im Brand- und damit im versicherungsrelevanten Schadensfall ist daher auch die regelmäßige Prüfung der Rauchmelder auf Funktionstüchtigkeit, die schriftlich dokumentiert werden sollte.

Fragen rund um das Thema Rauchmelder beantwortet auch die Verbraucherzentrale dienstags von 14 bis 18 Uhr telefonisch unter 01805 60 75 60 20 (0,14 Euro aus dem Netz der Deutschen Telekom, max. 0,42 Euro aus den Mobilfunknetzen).
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link771491A.html