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Google Street View: Widerspruch gegen Bilder von Haus und Hof im Internet

Die Verbraucherzentrale hilft mit einem Musterbrief, sich gegen die Darstellung im WorldWideWeb zu wehren. Auch online ist ein Widerspruch ab dem 17. August möglich - die Frist ist allerdings nach Auffassung der Verbraucherzentrale eindeutig zu kurz. Zudem sollte Google auch eine Telefon-Hotline einrichten, um Widersprüche entgegen zu nehmen.

Menschen, Straßen und Gebäude im Visier


Google hat seit 2008 in Deutschland mit Kamerafahrzeugen in allen Landkreisen und Kreisstätten Bilder für sein Angebot "Street View" aufgenommen. Durch Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot "Google Maps" so ergänzt werden, dass im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht.

Rückschluss auf persönliche Verhältnisse möglich


Anhand der Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden und somit sind Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse der Eigentümer möglich. Die Privatsphäre zahlreicher Betroffener ist daher erheblich beeinträchtigt.

Keine Garantie auf wirksame Anonymisierung


Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führen aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung. Vereinzelt erkennt die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmale (ausgefallene Kleidung, Behinderung oder seltenes Modell) trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.

Widerspruch gegen Veröffentlichung der Aufnahmen


  • Per Post oder E-Mail:
    Bislang stehen noch keine Aufnahmen von hiesigen Straßen, Plätzen und Gebäuden im Internet. Geplant ist aber, die Aufnahmen von den Link öffnet in neuem Fenster20 größten Städten noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Eigentümer und Mieter können sich dagegen wehren, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann. Dabei hilft unser Musterbrief, mit dem Sie per Post (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19,20354 Hamburg) oder per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) widersprechen können. Google akzeptiert Briefe mit Poststempel bis spätestens 21. September.

  • Online auf der Google-Seite:
    Seit dem 17. August ist ein Widerspruch auch online mit einem neuen Tool auf der Link öffnet in neuem FensterGoogle-Seite auf unter dem Punkt "Unkenntlichmachung beantragen" möglich. Hierbei muss das jeweilige Objekt im Netz präzise lokalisiert werden, damit es dem Widerspruch zugeordnet und gelöscht werden kann. Der Widerspruch wird anschließend mit allen gemachten Angaben zum Haus per E-Mail bestätigt. Zur Vorbeugung von Missbrauch enthält die E-Mail auch einen Link zu einer Website, auf der ein Verifizierungscode eingeben werden muss. Diesen Code erhält man mit der Post per Brief. Nach Eingabe des Codes wird das Haus unkenntlich gemacht. Den Widerspruch online abzugeben, ist laut Google nur bis zum 15. September möglich. Für später sei eine Meldefunktion geplant. Allerdings könne die Bearbeitung dann einige Wochen dauern.

    Kritik und Forderungen der Verbraucherzentrale


    Die von Google für den Online-Widerspruch vorgegebene Frist bis zum 15. September ist eindeutig zu kurz. Es ist zu befürchten, dass viele Bürger diese Frist in der momentanen Urlaubszeit verpassen. Auch nach Ablauf der vier Wochen muss ein Widerspruch mit kurzen Bearbeitungszeiten vor Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet noch möglich sein. Zudem fordert die Verbraucherzentrale, dass Google für die Entgegennahme von Widersprüchen eine Telefon-Hotline einrichtet. So könnten Bürger, die über keinen Internetanschluss verfügen, auf einfachem Weg ihren Widerspruch - mit anschließender schriftlicher Verifikation - einlegen. Vor Freischaltung des Dienstes muss zudem sichergestellt sein, dass alle personenbezogenen Daten wie Abbilder von Personen und Kfz-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter lediglich zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, ist nicht ausreichend.

    Vorsorglich Widerspruch einlegen


    Auch wenn Google 2010 für Ihren Ort noch keine Veröffentlichung der Ansichten von Straßen und Gebäuden plant: Falls Sie keine Bilder Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Internet wünschen, können Sie in jedem Fall vorsorglich mit Hilfe unseres Musterbriefs per Post (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19,20354 Hamburg) oder per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) widersprechen.

    Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie sich an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde wenden: per Post (Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg) oder per E-Mail (mailbox@datenschutz.hamburg.de).

    Detaillierte Informationen und eine anschauliche Grafik des Widerspruchsverfahrens finden Sie auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Paflz.

    Link öffnet in neuem FensterZu Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz

    Weitere Informationen
    Datenmissbrauch und Datenschutz
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief Google Street ViewMusterbrief Google Street View.rtf RTF24.1 KB
Musterbrief Google Street ViewMusterbrief Google Street View.pdf PDF45.1 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link778341A.html