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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

23.08.2010
Als Fluggast haben Sie Rechte
Umfrage und Faltblatt der Verbraucherzentrale

Wenn Flugverspätung, Annullierung oder Flugüberbuchung für Ärger sorgen, haben Fluggäste Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Ansprüche können sowohl Pauschalreisende als auch Nur-Flug-Reisende geltend machen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. In einer Online-Umfrage sammeln die Verbraucherzentralen bis Ende September Erfahrungen von Fluggästen, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an Fluggesellschaften gestellt haben und wie diese damit umgegangen sind. In einem Faltblatt haben die Verbraucherzentralen zudem die wichtigsten Informationen zu Fluggastrechten zusammengestellt.

Die Rechte Flugreisender gegenüber ihrer Fluggesellschaft sind in einer EU-Verordnung geregelt. Danach können Reisende sowohl bei Nichtbeförderung als auch bei Flugausfall oder Verspätung Ansprüche an die Fluggesellschaft richten. In Betracht kommen Ansprüche auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie auf Ausgleichszahlungen. So besteht ab einer Abflugverspätung von drei Stunden, bei der die Verspätung nicht mehr aufgeholt wird, oder bei einer Annullierung, ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen in einer Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person, abhängig von der Flugentfernung. Die Fluggesellschaft muss nur dann nicht zahlen, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Probleme nicht verhindern konnte. Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auf-treten können, stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind generell zu erbringen. Hierzu zählen z. B. die anderweitige Beförderung zum Zielort oder Mahlzeiten, Getränke und die Möglichkeit kostenfrei zwei Telefonate zu führen. Anspruch auf diese Leistungen besteht ab einer Abflugver-spätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen und bis zu vier Stunden bei Langstrecken.

Wann welche Ansprüche bestehen, können Interessierte dem Faltblatt "Als Fluggast haben Sie Rechte!" entnehmen, das kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder im Internet als Download unter
www.vz-rlp.de/faltblatt_fluggastrechte erhältlich ist. Es wurde vom Bundesmininisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun-destages gefördert.

VZ-RLP





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link778521A.html