Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist nahezu unüberschaubar. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es eine Vielzahl privater Anbieter, die um die Gunst der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen konkurrieren. Wer bislang einen ambulanten Pflegedienst gesucht hat, fand nur schwer verlässliche Informationen über die Qualität der verschiedenen Anbieter. Betroffene waren auf Auskünfte aus dem Bekanntenkreis oder auf ihren eigenen Eindruck zum Beispiel nach einem persönlichen Gespräch mit dem Pflegedienst angewiesen. Inzwischen ist
gesetzlich geregelt: bis Ende 2010 mussten alle Pflegeeinrichtungen mindestens einmal vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft worden sein. 2011 wird ein jährlicher Prüfturnus des MDK eingeführt. Alle Prüfungen sollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Die Ergebnisse aus diesen Prüfungen der ambulanten Pflegedienste werden im Internet als so genannte
Transparenzberichte nach einem einheitlichen Schema "mit Schulnoten" veröffentlicht. Welchen Nutzen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den veröffentlichten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen in der Pflege? Was ist von der geplanten Bewertungssystematik für ambulante Pflegedienste zu halten? Worauf müssen Betroffene besonders achten, wenn sie einen ambulanten Pflegedienst suchen?
Das Thema "Qualitätsberichte" ist für Laien sehr schwer zugänglich. Daher finden Sie hier eine "Gebrauchsanweisung" für den Umgang mit den Qualitätsberichten in der ambulanten Pflege. Zudem wollen wir Ihnen eine konkrete Hilfe an die Hand geben, wie Sie all diese Informationen für Ihren individuellen Fall auswerten und nutzen können.
Wo finden Sie die Transparenzberichte?
Wir nennen Adressen, unter denen Sie detaillierte Beurteilungen finden, und geben Ihnen Tipps, wie Sie auf den einschlägigen Seiten im Internet nach Transparenzberichten suchen können.
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So lesen Sie die Transparenzberichte
Die Transparenzberichte unterscheiden zwischen zwei Darstellungsebenen. Die erste Ebene gibt einen Überblick über die Adressdaten der Einrichtung, die Ergebnisse in drei verschiedenen Qualitätsbereichen und der Kundenbefragung, das Gesamtergebnis und einige weitere Informationen.
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Auf der zweiten Ebene werden die Einzelergebnisse zu den 37 Fragen der Qualitätsbereiche 1 bis 3 und den 12 Fragen aus der Kundenbefragung dargestellt.
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So kommen die Noten zustande
Die ambulanten Pflegedienste werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Die Qualität der Leistungen von Pflegeeinrichtungen wird mit Schulnoten von sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0) bewertet. Zusätzlich wird auf der ersten Darstellungsebene die Note noch mit einem orangen Farbton unterlegt: je dunkler der orange Farbton, desto schlechter ist die Note.
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Wie entwickeln sich die Pflegenoten weiter?
Nach Informationen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zwischen Juli 2009 und Juli 2011 alle ambulanten Pflegedienste erstmalig nach der hier beschriebenen Systematik geprüft. Im Internet veröffentlicht seien allerdings nicht alle Pflegenoten, da einige Pflegedienstleister gegen die Benotung Klage erhoben haben.
Seit Juli 2010 liegt eine
wissenschaftliche Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen vor. Sie bezieht sich sowohl auf den ambulanten als auch auf den stationären Bereich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es in einigen Bereichen dringenden Nachbesserungsbedarf gibt, so beispielsweise bei der Bewertungssystematik oder - gerade im ambulanten Bereich - bei der Anzahl der Stichproben. Bisher mussten die Vereinbarungspartner für die Transparenzvereinbarung ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Das hat dazu geführt, dass Änderungen und damit Verbesserungen der Transparenzvereinbarungen nicht durchsetzbar waren, weil sich immer mindestens ein Träger gegen eine Präzisierung der Bewertungskriterien gewehrt hat.
Inzwischen hat der Gesetzgeber gehandelt und die bereits vorhandene Schiedsstelle auch mit dieser Aufgabe betraut für den Fall, dass sich die Vereinbarungspartner nicht auf Änderungen des Verfahrens einigen können. Bisher ist die Schiedsstelle aber noch von keinem der Vereinbarungspartner angerufen worden. Dies bedeutet, dass das derzeitige Prüfungsverfahren mit den bekannten Mängeln weitergeführt wird.
Tipps für die Wahl eines geeigneten Pflegedienstes
Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe beispielsweise für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.
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Worauf Sie beim Abschluss eines ambulanten Pflegedienstvertrages achten sollten
Verträge ambulanter Pflegedienste enthalten oftmals unwirksame Klauseln. Wir nennen Ihnen Formulierungen, die in keinem Fall im Vertragstext stehen sollten.
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Glossar
Eine Erläuterung wesentlicher Begriffe rundet unsere Darstellung zum Thema "Qualitätsberichte" ab.➜ mehr
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.



