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Man richtet sich zuhause gemütlich ein und freut sich auf den Feierabend. Plötzlich läutet das Telefon. Am anderen Ende meldet sich eine freundliche Stimme und behauptet, Sie hätten einen kostenlosen Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen. Dieser werde künftig entgeltpflichtig. Eine Kündigung sei zwar möglich, zuvor müssten aber Daten abgeglichen werden.
Die Anrufe dienen dazu, Ihnen persönliche Daten zu entlocken und/oder Gewinnspielabonnements unterzuschieben. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen sich von den Anrufern verunsichern, obwohl sie tatsächlich niemals einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie sind erleichtert darüber, dass ihnen die Möglichkeit zur Kündigung angeboten wird und daher bereit, ihre Daten preiszugeben.
Schriftlich bestätigt wird dann aber ein Vertragsabschluss und nicht etwa dessen Kündigung. Oft ist schon die Kontonummer angegeben, von der künftig abgebucht werden soll. Mitunter erfolgen solche Auftragsbestätigungen für Gewinneintragungsdienste auch ohne vorherige Kontaktaufnahme. Woher die verwendeten Daten stammen, ist unklar - offenbar aus illegalem Datenhandel.
Wenn nur ein Bruchteil der Angerufenen einer unberechtigten Abbuchung von seinem Konto nicht widerspricht, lohnt sich das "Geschäft" angesichts der Masse der Anrufe.
Was die Verbraucherzentrale dagegen tun kann
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung ist verboten ebenso wie die wahrheitswidrige Behauptung, Sie hätten bereits einen Vertrag geschlossen und seien daher zur Zahlung verpflichtet.
Die Verbraucherzentrale kann das Verhalten von Anbietern auf seine Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht überprüfen und gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Ein Problem in der Praxis ist allerdings, die Anbieter dingfest zu machen. Sie wechseln häufig die Namen, haben lediglich Postfachadressen oder ihren Sitz im Ausland.
Dieser Umstand erschwert eine effektive Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Wir gehen deshalb nicht nur mit Abmahnungen und Verbandsklagen gegen solche Wettbewerbsverstöße vor, sondern auch mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzesinitiativen.
Was Sie tun können
- Weisen Sie die Forderung zurück
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge
- Wechseln Sie gegebenenfalls Ihre Kontonummer
Stellen Sie bei unbefugten Abbuchungen Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs und gegebenenfalls einen Strafantrag wegen unbefugter Verwendung von Daten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Geben Sie Ihre Daten nur sparsam preis
Ist Ihnen nicht klar, wozu Sie bestimmte Daten angeben sollen, fragen Sie nach. Wenn Sie keine befriedigende, eine ausweichende oder sogar abweisende Antwort erhalten, haben Sie Grund, misstrauisch zu sein. Unternehmen sind gesetzlich zur Information darüber verpflichtet, zu welchem Zweck sie Ihre Daten verwenden wollen.
Zurückhaltung ist auch bei der Preisgabe von Daten im Internet ratsam. Insbesondere bei Konto- und Telefonverbindungsdaten, empfehlen wir, diese nur dann anzugeben, wenn es zwingend notwendig ist und der Vertragspartner zuverlässig erscheint. Bei ungebetenen Telefonanrufen durch Firmen, mit denen Sie nie zuvor zu tun hatten, sollten Sie auf eine Preisgabe von persönlichen Daten möglichst ganz verzichten.
Wollen Sie an Gewinnspielen oder Lotterien teilnehmen, raten wir dringend, vorher auch das "Kleingedruckte" zu lesen. Zur Gewinnteilnahme genügt in der Regel die Angabe der Postadresse. Vermeiden Sie zusätzliche Angaben zu Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse oder gar Kontoverbindung. Seien Sie besonders kritisch, bevor Sie in die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte einwilligen. Vorsicht ist geboten, wenn weder die Dritten noch der Zweck der Weitergabe konkret benannt werden oder nur ein pauschaler Hinweis erfolgt.



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