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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

13.09.2010
Parken bei Contipark - Eine teure Angelegenheit

Böse Überraschungen erleben Autofahrer immer wieder auf Parkplätzen der Contipark Parkgaragen GmbH an oder in der Nähe von Bahnhöfen. Wer dort die gezahlte Parkzeit überschreitet, muss mit einer Vertragsstrafe von derzeit 23 Euro rechnen! Wer diese Rechnung dann nicht flugs begleicht, erhält obendrein sehr schnell noch Post von einem Inkassounternehmen mit einer erheblichen Zulage, so die Erfahrungen von Betroffenen, die nur mal schnell im Bahnhof eine Fahrkarte lösen oder jemanden vom Zug abholen wollten. Die Fahrgastrechteberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von empörten Verbrauchern.

Besonders ärgerlich: Diese Praxis ist vor allem bei Parkplätzen mit den blauen "DB Bahnpark"-Schildern verbreitet. Die DB BahnPark gehört zu 51% zum Bahnkonzern und zu 49% der Contipark Parkgaragen GmbH. Oft fühlen sich die Betroffenen für das Überziehen der Parkzeit nicht verantwortlich. Sie mussten zum Beispiel beim Fahrkartenkauf lange in der Schlange stehen oder beim Abholen ihres Besuchs am Bahnsteig auf einen verspäteten Zug warten.

Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Vorgehensweise als sehr kundenunfreundlich und appelliert an die Contipark Parkgaragen GmbH, ihre Geschäftsbedingungen zu überdenken. Autofahrern rät sie, sich schon bei der Parkplatzsuche Klarheit über den Betreiber des Parkplatzes zu verschaffen und einen Parkschein mit ausreichender Laufzeit zu lösen.

VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link787301A.html