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Pflegeheim verlangt Sicherheiten von Angehörigen oder Betreuern –Musterbrief der Verbraucherzentrale

Seit Oktober 2009 gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das neue Vertragsrecht für Pflegeheime. Verträge, die schon vor Oktober 2009 geschlossen wurden, mussten zum 1. Mai 2010 dem neuen Gesetz angepasst werden. Eine ganze Reihe solcher Verträge wurden der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. zur Prüfung übersandt. Dabei fiel auf, dass einigen Verträgen als Anlage Erklärungsvordrucke beigefügt waren, mit denen sich Angehörige oder Betreuer verpflichten sollten, für Kosten aufzukommen, falls der Bewohner seine Zahlungspflicht gegenüber der Pflegeeinrichtung nicht erfüllt.
Derartige Erklärungen, die mal als Bürgschaft, mal als Haftungsübernahmeerklärung oder Schuldbeitrittserklärung bezeichnet werden, sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht unterschrieben werden.

Zwar erlaubt das neue Gesetz, dass der Heimträger vom Bewohner Sicherheitsleistungen für die Erfüllung seiner Zahlungspflicht verlangt. Dieses Recht gilt aber nur für Personen, die ihren Heimaufenthalt ausschließlich aus der eigenen Tasche bezahlen.
Im Gegensatz dazu ist es nicht erlaubt, Sicherheitsleistungen von Heimbewohnern zu verlangen, für deren stationären Aufenthalt entweder ein Sozialhilfeträger, die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflegepflichtversicherung Leistungen gewährt. Ebenso wenig dürfen Sicherheiten verlangt werden, die das Doppelte eines Monatsentgelts überschreiten.
In dem Vorgehen, statt vom Heimbewohner selbst, von Angehörigen oder Betreuern in Form von Haftungsübernahme- oder Schuldbeitrittserklärungen eine Sicherheit zu verlangen, sieht die Verbraucherzentrale eine Umgehung der gesetzlichen Verbote. Aus der Umgehung folgt, dass das mit der unterschriebenen Erklärung entstandene Rechtsverhältnis nichtig ist.
Angehörige oder Betreuer, die eine Schuldübernahme-, Haftungs-, Schuldbeitrittserklärung oder Bürgschaft bereits unterzeichnet haben, sollten so schnell wie möglich gegenüber dem Einrichtungsträger klarstellen, dass die unterzeichnete Erklärung als nichtig angesehen wird.

Bitte ergänzen Sie das Musterschreiben um die entsprechenden Anschriften und Namen und senden es per Einschreiben mit Rückschein an den Einrichtungsträger.
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief Sicherheiten_SchuldübernahmeMusterbrief Sicherheiten_Schuldübernahme.doc DOC28.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link790311A.html