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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

28.09.2010
Clean Labeling bei Lebensmitteln: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Lebensmittelproduzenten verzichten immer häufiger auf Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Farb- und Konservierungsstoffe und verpassen dadurch Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten ein natürliches Image. Mit so genannten "Clean Labels" machen sie dies auf ihren Produkten deutlich. "Die mit knappen Verzichtserklärungen gekennzeichneten Lebensmittel sind oft längst nicht so sauber und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird", kritisiert Susanne Umbach, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Vielfach ersetzen Hersteller beim Verbraucher wenig beliebte Zutaten kurzerhand durch scheinbar unverfängliche." Die Aufwertung von Lebensmitteln durch Clean Labels ist ein geschickt eingesetztes, jedoch hinsichtlich der Produktqualität ein überflüssiges Marketinginstrument.

Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen nach einer Überprüfung von 151 mit Clean Labels ausgezeichneten Produkten. Als Konsequenz fordern sie europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben bei der industriellen Produktion von möglichst natur-belassenen Lebensmitteln, um so Konsumenten beim Kauf eine sinnvolle Orientierung zu bieten.
"Clean Labeling" bezeichnet das Bestreben der Lebensmittelindustrie, bei verarbeiteten Produkten auf Inhaltsstoffe wie Zusatzstoffe mit E-Nummern zu verzichten und diese durch andere Stoffe zu ersetzen. Spezielle Angaben auf der Verpackung – wie etwa "ohne Zusatzstoffe" oder "keine Konservierungsstoffe" – sollen Konsumenten auf einen Blick deutlich machen, dass es sich um kein überwiegend chemisch, sondern um ein möglichst natürlich hergestelltes Lebensmittel handelt. Um diesen Eindruck zu rechtfertigen, bedienen sich die Hersteller in den Augen der Verbraucherzentrale eines geschickten Taschenspielertricks: Bei den Produkten werden die künstlichen Stoffe einfach durch andere Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch von Gesetzes wegen nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen.

So wurden bei mehr als 90 Prozent der überprüften Produkte – die laut Verpackungsangabe zum Würzen auf Geschmacksverstärker wie Glutamat verzichten, andere geschmacksverstärkende Zutaten – zum Beispiel Hefeextrakte – verwendet. Doch Hefeextrakte enthalten ebenfalls Glutamat, was jedoch nicht angegeben werden muss. Mehr als die Hälfte der Produkte, bei denen die Kennzeichnung "ohne Farbstoffe" lautete, wurden durch andere Ingredienzien – etwa durch Rote-Bete-Saft oder Spinat aufgehübscht.

Auch bei der Verwendung von Aromastoffen griffen die Hersteller in die Trickkiste: Bei sieben von zehn Produkten, die laut Etikett "ohne künstliche Aromen" hergestellt wurden, verwendeten sie stattdessen Geschmacksstoffe, die der Gesetzgeber nicht als künstlich definiert, die jedoch trotzdem aus dem Labor stammen. Der Wildwuchs an verwendeten Formulierungen (59 unterschiedliche Bezeichnungen bei 151 Produkten), die allesamt auf den Verzicht von Chemie hindeuten, ist für Verbraucher in ihrer großen Bandbreite höchst verwirrend.

Fazit des Clean-Labeling-Checks der Verbraucherzentralen: Eine höhere Qualität bei Lebensmittelprodukten, die explizit auf bestimmte Zusatzstoffe verzichten, ist kaum erkennbar. Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung können ebenfalls möglichst naturbelassen produziert werden. Bei dem derzeit vorherrschenden Kennzeichnungswirrwarr tragen die angeblich sauberen Labels eher dazu bei, Verbrauchern eine falsche Verlässlichkeit vorzugaukeln. Die Verbraucherzentralen fordern vom Gesetzgeber daher, klare rechtliche Regelungen für die Gestaltung und Verwendung von Clean Labels zu schaffen und Schlupflöcher zu schließen. So sollte auf einer Verpackung etwa die Angabe "ohne Geschmacksverstärker" nur dann zulässig sein, wenn weder Geschmacksverstärker noch Ersatzstoffe in der Herstellung verwendet werden.
VZ-RLP




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link790821A.html