Wieder einmal hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlass, vor betrügerischen E-Mail-Rechnungen für angebliche Urheberrechtsverstöße zu warnen. Im Absender taucht ein Rechtsanwalt namens Florian Giese auf, der angeblich im Auftrag der "Videorama GmbH" tätig ist. Es wird unterstellt, dass die Betroffenen "musikalische Werke" herunter geladen haben. Der Absender verlangt eine Zahlung von 100 Euro und gibt vor, bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt zu haben. Außerdem droht er zivil- und strafrechtliche Konsequenzen an. Diesen könne man nur durch die Zahlung entgehen. Der Betrag soll über das Ukash- oder das PaySafeCard-Verfahren beglichen werden. Diese Verfahren erschweren aber die Rückverfolgung des Empfängers.
Es gibt zwar einen Rechtsanwalt Florian Giese, der Urheberrechtsverletzungen an Werken von Fotografen, Designern und Programmierern im gewerblichen Bereich abmahnt, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. Mit der aktuellen E-Mail hat diese Kanzlei allerdings nichts zu tun. Der "echte" Anwalt Giese hat sich auf seiner Internetseite auch schon da-von distanziert. Der wirkliche Urheber der E-Mails missbraucht lediglich den Namen des Anwalts. Tatsächlich stammen diese E-Mails von Betrügern, welche sich die aktuelle Abmahnwelle der Musikindustrie zu Nutze machen. In den bei der Verbraucherzentrale bekannt geworde-nen Fällen entbehren die Forderungen jeglicher Grundlage. Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen. Wer die geforderten 100 Euro allerdings schon bezahlt hat, sollte Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.
Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail. Außerdem wird diesen "seriösen Abmahnungen" auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten abgeben sollen. Die Verbraucherzentrale rät daher, auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung zu bezahlen. Echte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer ein Abmahnschreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es echt oder berechtigt ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Informationen finden Betroffene auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/urheberrecht.
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