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Google Street View: Widerspruch gegen Bilder von Haus und Hof im Internet

Seit dem 18. November 2010 stehen Aufnahmen von Straßen, Plätzen und Gebäuden in 20 deutschen Städten im Internet. Eigentümer und Mieter können sich aber nach wie vor dagegen wehren, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann. Wer nicht möchte, dass Aufnahmen seines Hauses, seiner Wohnung, seines Gesichts oder seines Autos in Google Street View weiterhin zu sehen sind, sollte dies dem Unternehmen melden. Google hat nach eigenen Angaben das Vorhaben aufgegeben, den in Deutschland durch Street View abgedeckten Bereich auszuweiten. Das Unternehmen hat keine weiteren Aufnahmen von Hausansichten vorgesehen.

Menschen, Straßen und Gebäude im Visier


Google hat seit 2008 in Deutschland mit Kamerafahrzeugen in allen Landkreisen und Kreisstädten Bilder für sein Angebot "Street View" aufgenommen. Durch Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot "Google Maps" so ergänzt werden, dass im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht. Obwohl auch 2011 die Kamerawagen wieder durch deutsche Städte und Kreise gefahren sind, sollen die Aufnahmen nicht in Street View dargestellt werden. Die Bilder dienen laut Google der korrekten Anzeige von Straßennamen und Verkehrsschildern zur Verbesserung des Angebots "Google Maps".

Rückschluss auf persönliche Verhältnisse möglich


Anhand der veröffentlichten Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden, und somit sind Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse der Eigentümer möglich. Die Privatsphäre zahlreicher Betroffener ist daher erheblich beeinträchtigt.

Keine Garantie auf wirksame Anonymisierung


Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führen aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung. Vereinzelt erkennt die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmale (ausgefallene Kleidung, Behinderung oder seltenes Modell) trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.

Widerspruch gegen Veröffentlichung der Aufnahmen


Auch nach der Veröffentlichung der Aufnahmen von Straßen, Plätzen und Gebäuden in 20 deutschen Städten im Internet, können sich Eigentümer und Mieter noch dagegen wehren, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann. Hausbesitzer und Mieter aus Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Oberstaufen, Stuttgart und Wuppertal, von deren Immobilien bereits Bilder online zu sehen sind, können in Street View bei einer Häuseransicht den Link "Link öffnet in neuem FensterEin Problem melden" am unteren Bildrand anklicken und das sich öffnende Formular ausfüllen. Über diesen Weg sollten Sie sich auch beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Haus, Ihr Fahrzeug oder gar Ihre Person sei nicht hinreichend unkenntlich gemacht.

Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie sich an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde wenden: per Post (Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg) oder per E-Mail.

Weitere Informationen
Datenmissbrauch und Datenschutz

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link809491A.html