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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

30.11.2010
Klare Regeln für regionale Lebensmittel
Die Kriterien für Herkunft und Qualität sind bei staatlichen Landeszeichen teilweise mangelhaft

Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, ist nicht einmal bei den öffentlich mitfinanzierten Landesprogrammen die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt. "In Schleswig-Holstein und Thüringen etwa müssen verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen", erläutert Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Wir brauchen eindeutige, am besten einheitliche Vorgaben für die Regionalkennzeichnung".
Heute treffen sich Vertreter der Verbraucherzentralen und des vzbv mit Experten aus den Bundesländern, Herstellern und Handel zu einem Gespräch über Herkunft und Qualität regionaler Lebensmittel. Diskussionsgrundlage ist die von der Agrifood Consulting GmbH erstellte Studie "Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme". Sie zeigt auf, dass den staatlichen Länderzeichen unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. "Geprüfte Qualität Hessen", "Gesicherte Qualität Rheinland-Pfalz", "Ökoqualität Bayern" oder "Bewährte Qualität Sachsen" – derzeit gibt es 14 Länderzeichen in zehn Bundesländern, wobei die Zeichen in Brandenburg und Sachsen de facto nicht mehr genutzt werden.

Länderzeichen sagen wenig über die Qualität
Oftmals werden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie – neben der Herkunft – selten zusätzliche Qualitäten bieten. Meist wird nur der Standard erfüllt. Aber auch bei der eigentlichen Kernaussage der Zeichen, der Herkunft, ist die Aussagekraft oftmals beschränkt, wie die Beispiele aus Schleswig-Holstein und Thürin-gen zeigen. Auch fehlen, wie etwa in Hessen, oftmals eindeutige An-gaben zu den Herkunftsanforderungen. Zudem sind die Kontrollen und Sanktionen sehr unterschiedlich geregelt und werden den Anforderungen einer unabhängigen Kontrolle häufig nicht gerecht. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme ist kaum möglich, die Do-kumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent. "Aus Verbrauchersicht sind diese Lücken und Unterschiede weder nachvollziehbar noch wünschenswert", kritisiert Waltraud Fesser.

Einheitliche rechtliche Regelung
Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts von Mai 2010 achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft. Häufig müssen sie für diese Produkte mehr bezahlen. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung für regionale Lebensmittel zu ermöglichen, fordern Verbraucherzentralen und vzbv – analog zum Bio-Zeichen – einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei ist festzulegen, dass:

  • Herkunft und Qualitätsangaben klar definiert und geregelt werden,
  • aus der Produktkennzeichnung deutlich hervorgeht, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die regionale Kennzeichnung/Bewerbung bezieht und welche Be-standteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammen,
  • Monoprodukte zu 100 Prozent aus der benannten Region kommen,
  • beworbene Qualitäten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen (z.B. in den Bereichen Tierschutz, Klimaschutz, Öko-standard) und für Verbraucher eindeutig erkennbar sein,
  • die Regionalaussagen unabhängig kontrolliert, Missbrauch und Fehlverhalten sanktioniert werden,
  • nicht mehr genutzte Zeichen gelöscht werden, zum Beispiel in Internetdarstellungen oder Infoblättern.

Weitere Informationen gibt es im Internet: Positionspapier der Verbraucherzentralen zur verbrauchergerechten Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln unter www.vz-rlp.de/regionalkennzeichnung
Das Faltblatt "Lebensmittel aus der Region" ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos erhältlich. Postversand erfolgt gegen einen mit 55 Cent frankierten DIN-lang Rückumschlag über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 51 07 in 55031 Mainz.

VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link816221A.html