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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

06.12.2010
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abzockmasche
Telefonrechnung genau prüfen

Vor einer neuen Abzockmasche warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Per unerlaubtem Telefonanruf wirbt ein Gewinnspieleintragungsdienst namens "win-finder" mit einem Gewinnversprechen für Gewinnspielverträge und entlockt den Verbrau-chern offensichtlich auch persönliche Daten. In anderen Fällen meldet sich ein "Otto-Service" und verspricht einen Gewinn in Form eines Gutscheins sowie die Möglichkeit kostenlos im Rahmen einer Promotionaktion teilzunehmen. Neu in beiden Fällen ist vor allem die Form der Abrechnung. Ihre angeblichen Forderungen machen die Firmen nicht über eine separate Rechnung geltend, sondern sie rechnen die Beträ-ge auf der Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG unter der Po-sition Beträge anderer Anbieter ab. Dabei geht es um Summen von rund 10 Euro pro Woche. Die Verbraucherzentrale rät dringend, die Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen und um unbe-rechtigte Forderungen zu kürzen.

Viele Betroffene können sich im Nachhinein nicht daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, dessen Abrech-nung über die Deutsche Telekom AG (DTAG) erfolgen sollte. Beim Studium der Internetseite von www.win-finder.com stieß man jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Hinweis, dass "Fakturierungs- und Inkassoleistungen" über die DTAG erfolgen. Wer auf seiner Telefonrechnung fragwürdige Positionen findet, sollte dem Telefonanbieter, in der Regel der Deutschen Telekom, konkret mitteilen, welche Rechnungsposition unberechtigt ist und die Rechnung um diesen Betrag kürzen. Einen Musterbrief finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/telekom.

Die fragwürdige Rechnungsposition muss außerdem unbedingt beim eigentlichen Rechnungssteller reklamiert werden.
Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollten Sie den behaupteten Vertrag vorsorglich widerrufen und anfechten. Musterbriefe finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/telomax.

Rat und Unterstützung für Betroffene bietet die Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung in den örtlichen Beratungsstellen..
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Musterbrief_win_finderMusterbrief_win_finder.doc DOC29.0 KB
Musterbrief_win_finder_TelekomMusterbrief_win_finder_Telekom.doc DOC28.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link818171A.html