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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

16.12.2010
Silvesterkracher und Feuerwerk

Traditionell starten viele Bürger mit Böllern und Raketen in das neue Jahr. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur von Mittwoch, den 29. bis Freitag, den 31. Dezember 2010 verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das Landesamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. einige wichtige Hinweise.

Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, während Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 ohne Einschränkung abgegeben werden können. Ein Verkauf in Selbstbedienung ist nur dann zulässig, wenn die Feuerwerkskörper in geprüften Verpackungen, also Klarsichtpackungen, angeboten werden und eine Kontrolle durch das Verkaufspersonal sichergestellt ist.

Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten.
Nur die im Handel erhältlichen, als Kategorien 1 und 2 gekennzeichneten Feuerwerkskörper, bieten bei entsprechender Handhabung die Gewähr für einen gefahrlosen Umgang.

Um Unfälle oder unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, sollten trotz guter Stimmung einige Tipps beherzigt werden:

  • Die mitgelieferte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden.
  • Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
  • Knallkörper niemals gebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen.
  • Ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet, sondern mit Wasser übergossen und damit un-schädlich gemacht werden.
  • Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.

Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken. Das Böllern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein Flyer mit weiteren Informationen zum "Verkauf und Aufbewahren von Silvesterfeuerwerk" ist beim Landesamt sowie bei der Verbraucherzentrale erhältlich.

Ein Flyer mit weiteren Informationen zum "Verkauf und Aufbewahren von Silvesterfeuerwerk" ist beim Landesamt sowie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Er kann auch im Internet unter www.vz-rlp.de/silvesterkracher heruntergeladen werden.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link818461A.html