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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

13.12.2010
Kabel Deutschland übernimmt Primacom-Verträge
Verträge werden weitergeführt - Vertragswechsel prüfen

Viele Mainzer Kabelkunden erhielten in den letzten Tagen Post von ihrem Kabelnetzbetreiber. Im Schreiben wird erklärt, dass die Kabelverträge zum 30.11.2010 von der Primacom an Kabel Deutschland übertragen werden. "Nach den uns bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Primacom haben Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht", darauf weist Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Er rät Kunden, diese Übernahme zum Anlass zu nehmen, ihren bestehenden Kabelfernsehvertrag gründlich zu prüfen. "Durch eine Kündigung des Altvertrages und einen Neuabschluss kann man durchaus Geld sparen oder für das gleiche Geld mehr Programme empfangen", so Gundall. Ihm sind Fälle bekannt, in denen der von Kabel Deutschland übernommene Altvertrag der Primacom beispielsweise teurer ist als der entsprechende Neuvertrag bei Kabel Deutschland. Zudem können die Betroffenen auch auf die möglicherweise kostengünstigeren Alternativen digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) oder digitales Satellitenfernsehen umsteigen.
Die Sonderkündigung der Primacom-Verträge muss binnen eines Monats nach Erhalt der Mitteilung erfolgen. Auch ist die normale Kündigungsfrist bei bestehenden Altverträgen in vielen Fällen relativ kurz. Einen Haken hat ein Neuabschluss des Vertrages bei Kabel Deutschland jedoch: Bei Kabel Deutschland schließt man gemeinsam mit dem Kabelvertrag automatisch noch ein Pay-TV Abonnement namens 'Kabel Digital Home' mit ab. Dieses verursacht nach Ablauf eines kostenfreien zweimonatigen Testzeitraums zusätzliche monatliche Kosten in Höhe von 10 Euro, so Gundall. Wer dieses Abonnement nicht haben will, sollte unbedingt mindestens vier Wochen vor Ablauf des Testzeitraums diese Option schriftlich kündigen.
Wer unsicher ist, wie er sich verhalten soll, oder Fragen zu den Verträgen und möglichen Alternativen hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz montags von 10 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr am Informationstelefon "Fernsehen, Telefon und Internet" unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Minute) ausführlich beraten lassen.

Weitere Informationen rund um das Thema Fernsehen finden Interessierte auch in der Informationsmappe "Medienkompass – Ihr Ratgeber für digitales Fernsehen, Internet und Telekommunikation". Die umfangreiche Mappe ist in den örtlichen Verbraucherberatungsstellen zum Sonderpreis von 1,50 Euro erhältlich. Postversand erfolgt für 3,50 Euro gegen Rechnung über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.
VZ-RLP


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link819991A.html