Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von mehr als 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben: "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium reicht nicht aus, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten", bedauert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. Diese Ansicht setzt sich auch zunehmend in der Politik stärker durch. So hat sich die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad bereits mehrfach im Bundesrat für eine zeitnahe Gesetzesverschärfung stark gemacht. Im Kern fordern neben dem Land Rheinland Pfalz auch Nordrhein-Westfalen und Berlin eine nachträgliche Bestätigung durch den Verbraucher. Auch das Bundesverbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher – per Brief oder E-Mail – wirksam werden dürfen. Nur durch diese Bestätigungslösung verlieren lästige Werbeanrufe ihren Reiz. Die Bestätigung verhindert zugleich, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden. Zudem müssen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden. Die Bundesregierung muss gesetzlich einen wirkungsvollen Schlussstrich ziehen und dem einträglichen Geschäft von dubiosen Anbietern und Call-Centern den Boden zu entziehen.
Dass rascher Handlungsbedarf besteht, belegen die von März bis Ende November bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Beschwerden: Nur knapp ein Prozent der Verbraucher gab an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurde bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt. Die bundesweiten Daten decken sich mit den rund 4.000 Verbraucherbeschwerden in Rheinland-Pfalz.
Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", erläutert Verbraucherzentralenvorstand von der Lühe: "Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nicht mehr aus, nur vorsorglich private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden."
VZ-RLP
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